Hallo ihr lieben wir möchten gerne im Januar wieder anfangen mit üben sodas unsere Kinder nur einen Abstand von 18 oder 20 Monate habe wenn es klappt. Nun zu meiner Frage wie ist das mit dem elterngeld?
Ich würde ab Ende April '21 wieder arbeiten bis zum Mutterschutz wenn ich nicht wieder ins BV geschickt werde. Für die Berechnung werden ja die letzten 12 Monate verlangt werden dann die von der elternzeit ausgeklammert?
Danke schonmal für die Hilfe.
Elterngeld 2 Kind
Welche Monate zur Berechnung des neuen Elterngeldes herangezogen werden, hängt von den Geburtsdaten der beiden Kinder ab.
Lies dich mal bitte ein bisschen durch die Kategorie Finanzen&Beruf durch, da stehen so viele Antworten zu deiner Frage.
Ich habe leider nur viel dazu gefunden wenn das kind in der elternzeit kommt das war mir auch alles einleutend aber nicht wie das ist wenn es danach kommt.
Doch, auch dazu gibts genügend Beiträge!
Aber auch für dich gerne noch mal zusammengefasst:
Für die Berechnung vom Elterngeld werden (unabhängig von der Elternzeit) die 12 Monate vor der Geburt herangezogen. Ausgeklammert werden:
Monate mit Mutterschaftsleistungen
Lebensmonate 1-14 (Basiselterngeld bei Kind 1) bzw. 1-16 (Elterngeld plus) von Kind 1
Alle anderen Monate werden mit ihrem Gehalt (ob gearbeitet oder im BV) oder bei nicht arbeiten mit 0€ eingerechnet.