Beschäftigungsverbot nicht schriftlich

Hallo Ihr lieben,

meine Chefin hat mir ab heute ein Beschäftigungsverbot erteilt. Sie hat gesagt, Gehalt bekomme ich weiterhin von der Firma (arbeite in der Pflege) . Aber sie meinte, dass würde so reichen, ich bekomme das nicht schriftlich, das finde ich sehr seltsam. Kann sowas normal sein?

Nächsten Dienstag habe ich meinen ersten Termin bei der FA. Wie ist das da, wenn jetzt zum Beispiel eine Eileiterschwangerschaft herauskommt. Oder das Herz schlägt noch nicht? Dann erhalte ich sicher keine Bestätigung von der FA und meine Chefin möchte eine Bestätigung haben.

Sie möchte auch, dass ich sie von der Schweigepflicht bei der Krankenkasse entbinde. Habe aber nicht ganz verstanden, warum.

Das ist meine erste Schwangerschaft und ich kenne mich nicht aus. Wisst ihr da bescheid, auch wegen der Krankenkasse. Ich weiß, ich hätte sie fragen können, ich war selbst etwas aufgeregt.

und bei einer Eileiterschwangerschaft, ist dann das Beschäftigungsverbot sofort aufgehoben?

ganz liebe Grüße.

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Bestehe darauf, das du es schriftlich bekommst. Sonst heißt es nachher sie hat dir nie als eins ausgestellt und du bist einfach nicht zur arbeit erschienen oder sonst was.

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Ich bin Krankenschwester und mein gyn weiß das. Sofort bei positiven test war ich bei ihr und die hat mit die Bestätigung gegeben. Rede einfach mit deinem gyn, vllt stellt er dir schon die Bestätigung aus.

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Ich würde das verbot auf jeden Fall schriftlich haben wollen! Alles andere wäre mir zu unsicher.
Und was die schweigepflichtsentbindung von der KV angeht: das habe ich noch nie gehört und wüsste nicht, warum sie die braucht. Frag sie einfach mal, warum das aus ihrer Sicht nötig sei.

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Hey,

ich bekam ein mündliches Beschäftigungsverbot als ich montags auf der Arbeit anrief und sagte, dass ich schwanger bin (Erzieherin, mir war klar, dass es so läuft bis ich beim Betriebsarzt war, deswegen nur per Anruf).
Dienstags noch hatte ich die schriftliche Bestätigung über das vorläufige Beschäftigungsverbot bis die Ergebnisse vom Betriebsarzt und eine Bescheinigung der Schwangerschaft vorliegen - hier auch mit klarer ansage, dass das nun zügig und zeitnah passieren muss, sonst wird das Verbot zurückgezogen.

Hatte dann auch Dienstags direkt einen Termin beim FA, dort konnte man im US schon eine Fruchthöhle sehen. Da bekam ich dann auch direkt die schriftliche Bestätigung der Schwangerschaft, die noch am gleichen Tag zum AG geschickt wurde. Wenn man bei dir im US noch nichts sieht, kann ein Bluttest gemacht werden und aufgrund dessen dann die Schwangerschaft bestätigt werden - da kommt es halt drauf an, wie weit du bist und wann die Einnistung etc war.

Meint sie mit der Entbindung der Schweigepflicht, dass sie deiner KK gegenüber aussagen darf? Was will sie denn da denn sagen? Wenn sie das Geld zurück haben mag, muss sie (soweit ich weiß) nur angeben, dass sie dir ein BV erteilt hat aufgrund der Schwangerschaft und keiner Möglichkeit dir einen mutterschutzkonformen Arbeitsplatz anzubieten. Da muss das BV glaube ich auch schriftlich festgehalten sein bzw der Brief wird an die KK geschickt.

Wenn sie meint, dass deine KK IHR Auskunft geben darf, nein, mach das bloß nicht. Habe ich noch nie gehört und geht deine Chefin auch nix an. Sie weiß, du bist schwanger, du wirst eine Bestätigung bringen und sie hat das BV ausgesprochen. Damit hast du natürlich auch die Pflicht dich bei Änderungen deines Umstands zu melden. Heißt, bei einer Eileiterschwangerschaft bzw. bei einem Abgang dich auch wieder als beschäftigungsfähig und nicht-schwanger zu melden. Da glaube ich (bin mir aber nicht sicher) hast du Zeit, bis die Schwangerschaft offiziell als beendet gilt - heißt OP und kein HCG mehr im Blut. Aber wie gesagt, da bin ich mir nicht sicher. Und ansonsten geht deine Chefin das alles nix an, weder ob du Risiko bist, noch sonst irgendwelche Probleme, die sie dann dort erfragen könnten. Also sowas würde ich auf keinen Fall machen.

Ich bin aber natürlich auch keine "Fachfrau" oder in dem Gebiet tätig, also wenn da irgendwas dran korrigiert werden muss, dann gerne. So lern ich ja auch noch was dazu.

Ansonsten, alles Gute, liebe Grüße und eine schöne Kugelzeit
nakaomi93 mit 🌸(40.SSW)

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Ach ja, an deiner Stelle würde ich wirklich ganz dringend auf eine schriftliche Bestätigung vom BV pochen! Spätestens, wenn du die Bestätigung der Schwangerschaft abgegeben hast.

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Meine Ärztin hat gesagt sobald die Schwangerschaft nicht intakt ist fällt man aus dem bv (hatte ich durch AG) und bekommt von ihr eine Krankmeldung.

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Ich würde auch auf ein Schriftstück bestehen.
Ich brauchte das jetzt Zb für die Krankenkasse für die Leistungen während des mutterschutzes. Musste den Brief vom Beschäftigungsverbot da mit einreichen bei dem Antrag auf Mutterschaftsgeld

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1000 Dank für diese Antwort. Ja das werde ich machen.

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Ich hab es auch schriftlich von meiner Chefin bekommen und sie hat einfach nur die Krankenkasse angeschrieben bzw. in Kenntnis gesetzt da die Kasse dem Arbeitgeber den ausfall bezahlt

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Warum du jetzt nicht noch die 4 Tage bis zum FA-Termin abgewartet hast, ist mir allerdings schleierhaft.