Wann wieder Steuerklassenwechsel nach Geburt!?

Hallo,
Ich habe eine spezielle Frage: wir hatten damals als wir von der aktuellen Schwangerschaft erfahren hatten, recht zügig die Steuerklassen gewechselt, sodass ich volle 6 Monate mehr Gehalt bekomme, um mehr vom Elterngeld zu erhalten. Mein Mann ist also gerade in der ungünstigen Steuerklasse.

Anfang Februar soll unser kleines Baby kommen :) ab dem 1.1.bin ich im Mutterschutz.

Ich finde nun leider nichts im Internet bzw weiß nicht, wen ich fragen soll, ab wann nun der Steuerklassenwechsel wieder Sinn macht, sodass mein Mann Netto wieder mehr Geld bekommt. Für ab Januar schon!? Oder sicherheitshalber erst ab Februar oder März?

Er wird ab der Geburt unseres Kindes auch erst einmal einen Monat Elternzeit nehmen.

Irgendwie kompliziert und hoffentlich machen wir alles richtig.

Steuererklärung machen wir nächstes Jahr natürlich auch. Aber bin einfach kein Profi bei diesen ganzen Sachen.

Freue mich über hilfreiche Tipps.

Dankeschön!

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Ihr solltet die Steuerklasse wechseln, sobald du kein Mutterschaftsgeld mehr vom Arbeitgeber bekommt.... also zum des ersten Monats in dem ihr Elterngeld erhaltet....

Dann sollte dein Mann die Steuerklasse 3 und du die 5 nehmen.... also stellt den Antrag spätestens im März, damit der Wechsel zum 01.04.2021 wirksam ist.

So machen mein Mann und ich das auch und wir arbeiten bei in Steuerbüros :-D

LG Sabrina mit John 10 Jahre, Felicitas 5 Jahre und Leandra im Bauch bei 27+2 ssw #herzlich

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05biene81, da du dich so gut mit dem Thema aus kennst. Darf ich dir privat eine kurze Nachricht schicken mit einer Frage? Das wäre wunderbar :).
Lg schniepmaus mit 2 jungs an der Hand, ⭐️ und Regenbogenbaby 10.SSW im Bauch 🥰

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Uh danke. Diese Frage hab ich mich auch schon gestellt. Jetzt bin ich schlauer 😊

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Du kannst bereits zum 1.1. die Steuerklasse wechseln. Dein Mutterschaftsgeld errechnet sich aus den 3 Monaten davor, also aus den Abrechnungen von Oktober - Dezember. Welche Steuerklasse du im Januar hast ist dafür irrelevant und für das Elterngeld auch, da die Monate mit Mutterschaftsgeld ja ausgeklammert werden.

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Ei ei, vielen Dank für eure Nachrichten. Schon ein paar unterschiedliche Antworten dabei. Aber die letzte erscheint mir eigentlich am sinnvollsten! Mmh...

8 Wochen lang nach der Geburt bekommt man doch Mutterschaftsgeld und noch kein Elterngeld oder? Dann bekommt man ja eigentlich "nur" 10 Monate Elterngeld im Anschluss, richtig!?

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Wir haben es jedenfalls ganz genau so gemacht wie von mir beschrieben, hat ohne Probleme geklappt.

Richtig, du bekommst im Mutterschutz nach der Geburt (8 Wochen plus die fehlenden Tage falls dein Kind vor ET geboren ist) noch Mutterschaftsgeld. Trotzdem läuft das Elterngeld auch ab Geburt. Das Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet und da es ja in der Regel höher ist, bleibt in dieser Zeit nichts vom Elterngeld übrig.

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Mmmh schade. Es sind nun unterschiedliche Antworten dabei gewesen. Was stimmt denn nun? Macht ein Wechsel der Steuerklassen zum 1.1.21 Sinn? Da dann dad Mutterschaftsgeld beginnt oder erst nach dem Mutterschutz 8 Wochen nach der Geburt?

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Zum Beginn des Mutterschutzes, da die Berechnungsgrundlage hierfür die drei Monate davor sind. Alles was du danach machst, hat keine Auswirkung mehr auf dich, wohl aber auf deinen Mann.