Hallo,
hat jemand von Euch Erfahrungen zum Thema Eigenkündigung / Kündigung als Arbeitnehmer, so dass man nach Ende der Elternzeit nicht mehr zum alten Arbeitgeber zurückkehrt?
Ich bin zur Zeit in der Frühschwangerschaft. Ich habe eine 3-monatige Kündigungsfrist, und will nach Ende der Elternzeit auf keinen Fall mehr zurück zum alten Arbeitgeber. Ich würde bei einer Eigenkündigung aber ungerne Kürzungen beim Mutterschaftsgeld oder Elterngeld bekommen (würde diese aber in Kauf nehmen, wenn es nicht anders geht, da mir wichtiger ist, dass das Arbeitsverhältnis endet).
Wann sollte ich dann die Kündigung am besten einreichen, 3 Monate vor errechnetem Geburtstermin, so dass das Arbeitsverhältnis zum errechneten Geburtstermin endet?
Vielen Dank!
Eigenkündigung - wann am besten bzgl. Mutterschutz/Elternzeit?
Hey!
3 Monate vor Ende der Elternzeit. Oder 4 Monate vorm Ende auf das Ende datiert.
Liebe Grüße
Schoko
Auf keinen Fall vor dem Geburtstermin.
Damit verlierst Du sämtliche Privilegien der Elternzeit (z.B. die kostenfreie Krankenversicherung nach Elterngeld), weil Du ohne Arbeitgeber keine Elternzeit hast. Wenn Du nie wieder in der Firma arbeiten willst, reichst Du 3 Jahre Elternzeit ein, suchst Dir in der Zeit einen neuen Job und kündigst dann.
Grüsse
BiDi
Erst während der Elternzeit, wenn du dich nach einem neuem Job erkundigst und etwas gefunden hast.
Vorher würde ich auf keinen Fall kündigen.
Vielen Dank für die Antworten!
Ich habe in einem Rechtsforum eine passende Antwort gefunden.
Ich war mir nicht sicher, ob, wenn ich zum Ende der Elternzeit kündige, ich dann die 3 Monate Kündigungsfrist nach Ende der Elternzeit noch antreten muss. Das ist wohl nicht so, damit macht eine Kündigung zum Ende der Elternzeit am meisten Sinn. Eine Sperrfrist für das Arbeitslosengeld nach Ende der Elternzeit tritt dann noch ein, aber das nehme ich in Kauf.
Ich arbeite in einer Branche, in der Neueinstellung oder auch Selbständigkeit kein Problem ist (leider ist das ja in vielen Branchen nicht der Fall), deswegen ist es mir wichtiger, unbelastet vom alten Arbeitgeber in die Elternzeit zu gehen als die Sicherheit eines bestehenden unerfreulichen Arbeitsverhältnisses.