Hilfe Alg 2

Hallo, erstmal danke wer sich die Zeit zum helfen nimmt, nun zu meinem Problem :
Ich lebe mit meiner 6Jährigen Tochter in einer Wg, wo wir noch einen Mitbewohner haben, der aber selten da ist. Nun ist es so, dass ich Alg 2 beziehe und schwanger bin, jedoch bin ich unsicher wegen des Vaters ( bitte verurteilt mich nicht)
Nun ist es so, dass meine Tochter sowieso nichts vom Amt bekommt, wegen Unterhalt Kindergeld usw, ich bekomme knapp 700 Euro, davon muss ich 510 Euro warmiete bezahlen, und eben der Rest wie Strom Internet ect wird mit dem Mitbewohner geteilt, war bis jetzt nie ein Problem. Nun habe ich beim jobcenter einen Antrag für ein paar Sachen fürs Baby geschrieben, plötzlich haben die meine komplette Leistung eingestellt, sie schrieben dass sie Tatsachen kennen, dass der Mitbewohner und ich ein paar sind und das ich das verschwiegen habe, obwohl dem nicht so ist.
Nun habe ich morgen einen Termin, und ich solle mir gut überlegen ( Aussage meines SB) zu welcher Beziehung ich zu ihm stehe.
Ausserdem verlangen sie sämtliche Sachen von ihm, obwohl er mit dem ganzen ja nichts zu tun hat. Was soll ich denn jetzt machen, bzw wie soll ich da morgen vorgehen, wie geht es weiter, ich habe nichts gespartes und somit am Anfang des Monats auch kein Geld für Rechnungen, Miete oder Nahrung. Vielleicht kann mir jemand helfen.
Lieben Dank schonmal

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Wichtigste Frage: Ist der Mitbewohner Vater des ungeborenen Kindes?

Grundsätzlich ist es vermutlich am besten, wenn Du Dir professionelle Unterstützung suchst. Bei der Caritas oder so. Oder beim Anwalt.

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Erstmal solltest du klären, wer der Vater des Kindes ist. Der ist dann entsprechend auch zu Unterhalt verpflichtet.

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Richtig. Für sie, das Kind und für die Erstausstattung!!!

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Im Normalfall wird es wohl so ablaufen, dass Du eine eidesstattliche Versicherung abgeben musst (und vermutlich auch Dein Mitbewohner), das ihr kein Paar seid. Also getrennt wirtschaftet, getrennte Zimmer habt, etc. Stell' Dich darauf ein, dass das Jobcenter Deine Geschichte per Hausbesuch kontrolliert. Sollten die dabei feststellen, dass ihr es mit dem getrennt wirtschaften doch nicht so genau nehmt (gemeinsame Zahnpastatube, keine getrennten Lebensmittel im Kühlschrank), gibt es richtig Ärger, weil man Euch u.U. eine falsche eidesstaatliche Versicherung vorwerfen kann und das ist ein Straftatbestand.

Ebenso kommt es darauf an, wie stichhaltig die Informationen über Euren angeblichen Paarstatus sind.

Und wenn nur die geringste Möglichkeit besteht, dass Dein Mitbewohner der Vater des neuen Kindes ist, ist die Kacke ebenfalls am Dampfen. Damit geltet Ihr automatisch als Paar im Sinne einer Bedarfsgemeinschaft. Auch wenn die Zeugung nicht mehr als ein einmaliger Akt mit besoffenen Kopf war.

Grüsse
BiDi

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Na, das ist doch ganz einfach.
Wenn es nur ein männlicher Mitbewohner ist, mit dem du nix am laufen hast, dann kannst du es sagen wie es ist. Hast ja dann nix zu befürchten. Legst ne eidesstattliche Erklärung ab und kriegst vermutlich weiterhin deine Leistungen.

Sollte sich aber später rausstellen, dass er der KV ist, dann wirst du ein Problem kriegen.#nanana

Ich gehe davon aus, dass dich jemand "verpfiffen" hat. Somit fällt es wohl auch Außenstehenden auf, dass ihr euch nicht nur die Nebenkosten teilt.

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Zahlt der Vater deines ersten Kindes Unterhalt? Der würde ja nicht wegfallen - also weil du gesagt hast, du hast GAR kein Geld mehr am Anfang des Monats.

Und wie kommt’s denn, dass du nach 3 Jahren „warten“ endlich wieder schwanger bist, und nicht weißt, von wem? Hattest du einen Partner und ihr habt euch getrennt? Wie war denn die Wohnsituation zuvor?

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Deine Geschichte klingt sehr unglaubwürdig.

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Was viele nicht wissen:
- du darfst selbst 1 Jahr mit dem neuen Partner zusammen wohnen OHNE als Bedarfsgemeinschaft zu zählen! Das ist sozusagen die Probezeit ;-)
- fällt aber weg, sobald ein gemeinsames Kind betreut wird!
- Wenn es wirklich nur der Mitbewohner ist, wird ein Mitarbeiter raus kommen und dies überprüfen. Lebensmittel getrennt? Getrennter Schlafplatz? Getrennte Badezimmerschränke?

Ich habe beides bereits durch. Beim Fall mit der Abrechnung des neuen Partners musste ich leider etwas Nachdruck aufbringen, aber ging dann durch.
Beim männlichen WG Mitglied war sogar jemand vor Ort und ich habe den Zutritt zu "seinen" Räumen sogar verweigert, mit dem Kommentar: Sorry gehört nicht zu mir! Der Herr war danach sehr freundlich und alles war geklärt!

Spiel nur nicht Duckmäuschen, sondern steh für dein Recht ein!!

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Es gibt nach Gesetz keine Probezeit!

Das ist eine Urban Myth, die auf folgendem Umstand fußt: Es gibt nach einem Jahr eine Beweislastumkehr. Vor Ablauf des ersten Jahres muß das JC die Bedarfgemeinschaft nachweisen (gemeinsam wirtschaften, Willen für einander einzustehen usw.)
Macht man diese Angaben gegenüber dem Jobcenter ist man schon vor Ablauf des Jahres eine BG.
Nach dem ersten Jahr liegt die Beweislast beim Leistungsempfänger. Er muss nachweisen, dass keine BG vorliegt.

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Erstmal kleine Brötchen backen, wenn man das Gesetz nicht kennt!

In Paragraph 7 Absatz 3a SBG II ist klar aufgeführt, dass: "Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
1.
länger als ein Jahr zusammenleben,
2.
mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
3.
Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
4.
befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen."

Wenn man sich vom Jobcenter unterbuttern lässt und alles so hinnimmt, ist man selbst Schuld! Das ist hier weder ein Mythos oder sonst was, sondern steht klar im Gesetz geregelt! Auch daran muss sich ein Jobcenter halten und nur weil Käthe von unten drunter was behauptet, ist das kein Nachweis...

Ich bin nicht verpflichtet, für meinen Mitbewohner bzw. selbst Freund im 1. Jahr aufzukommen!

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