AG will BV von Gyn

Guten Morgen zusammen,

Derzeit bin ich ein bisschen ratlos.
Ich bin Beamtin in Bw und schwanger.
Die Schwangerschaft habe ich meinem AG mitgeteilt und es wurde eine Gefährdungsbeurteilung gemacht. Dort kam heraus, dass mein Arbeitsplatz nicht Mutterschutzgerecht ist und es auch keine Alternative gibt, also würde angekreuzt: bei vollen Bezügen freigestellt. Soweit dachte ich damit ist alles geklärt, war dann noch in Gesprächen, ob ich etwas von zuhause arbeiten könne.
Bin jetzt seit 1 Woche zuhause.
Nun ruft mich die Verwaltung an,man benötige noch ein BV von meiner Gynäkologin. Ich war erstmal platt. Habe dann versucht zu erklären, dass sie doch gar nicht zuständig ist, aber habe nur die Rückmeldung bekommen, das Ministerium will das haben.

Was mache ich jetzt?
Lg

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Ich hätte jetzt ja spontan gesagt auf die durchgeführte Gefährdungsbeurteilung verweisen. Hier ist kein Arzt für zuständig, wenn der Arbeitsplatz nicht mutterschaftskonform ist.

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Druck das aus und leg es deinem AG vor:

https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Wirtschaft/Documents/MutterVerboteUnterscheidung.pdf

Zitat aus dem Dokument:

Betriebliche arbeitsplatzbezogene Beschäftigungsbeschränkungen und
-verbote durch den Arbeitgeber (§§ 9, 10, 11, 12 und § 13 MuSchG)
Sobald dem Arbeitgeber die Schwangerschaft einer Arbeitnehmerin bekannt ist, gilt die
o.g. Vorschrift. Danach muss der Arbeitgeber jede Tätigkeit und Arbeitsbedingung
hinsichtlich einer möglichen unverantwortbaren Gefährdung (u. a. durch chemische
Gefahrstoffe, biologische Arbeitsstoffe, physikalische Schadfaktoren und bestimmte
Arbeitsbedingungen und Arbeitszeiten) beurteilen und in eigener Verantwortung sofort die
erforderlichen Schutzmaßnahmen ergreifen.
Wenn nach erfolgter Überprüfung feststeht, dass unverantwortbare Gefährdungen bei
Tätigkeiten für die schwangere/stillende Frau bestehen, hat er Schutzmaßnahmen in
folgender Reihenfolge vorzusehen:
> die Arbeitsbedingungen durch Schutzmaßnahmen umgestalten.
Wenn das nicht möglich ist
> eine Umsetzung der schwangeren bzw. stillenden Frau auf einen geeigneten anderen
Arbeitsplatz.
Oder, falls auch dies nicht möglich ist,
> eine teilweise oder vollständige Freistellung von der Arbeit.

(!) Der Arbeitgeber muss eine solche Freistellung selbst aussprechen, dafür ist kein
ärztliches Attest und auch keine Bestätigung durch die Aufsichtsbehörde
erforderlich.

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>>aber habe nur die Rückmeldung bekommen, das Ministerium will das haben.<<

Ruf nochmal in der Verwaltung an und bitte darum, die Anordung des Ministeriums schriftlich ausgehändigt zu bekommen. Falls es diese gibt... ehrlich gesagt bezweifle ich das.

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Kann es sein, dass du deinen AG falsch verstanden hast und er eine Bescheinigung über die Schwangerschaft haben möchte?

Denn das was auf der Gefährdungsbeurteilung steht ist ja schon das BV.

Ansonsten soll er sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden, dort bekommt er alle benötigten Informationen.

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Das glaube ich nicht, ich habe ja bereits eine Bescheinigung abgegeben.

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Das ist dann wirklich seltsam.

Ich würde ihn auf die Behörde verweisen

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Hallo,
hier ist es etwas schwieriger, weil man nicht einfach die Regelungen und Gesetze für Arbeitnehmer und Arbeitgeber hernehmen kann.

Du bist nämlich kein Arbeitnehmer, sondern Beamter und du hast keinen Arbeitgeber sondern einen Dienstherren.

Ausgelöst mit diesem Grundsatz gelten für dich eventuell im einzelnen andere Regelungen.
Fängt mit dem Mutterschutzgesetz an, das gilt nämlich für dich nicht direkt, sondern indirekt über die:
"Verordnung über den Mutterschutz für Beamtinnen des Bundes und die Elternzeit für Beamtinnen und Beamte des Bundes (Mutterschutz- und Elternzeitverordnung - MuSchEltZV)" sofern du Bundesbeamtin bist, bist du Landesbeamtin gilt eine entsprechende Verordnung deines Bundeslandes.
https://www.gesetze-im-internet.de/muscheltzv/index.html

Mit einzelnen Rechtsverordnungen kann also massiv von den allgemein für Arbeitnehmer gelten Gesetzen und Rechtsverordnungen abgewichen werden.

Es ist also nicht so einfach wie manche hier glauben.

Jetzt muss also geschaut werden, ob es eine Rechtsverordnung deines Dienstherren gibt, der die Verantwortung des Ausstellens eines BV an den behandelnden Gynokologen deligieren kann.
Ich kann mir das zwar nicht vorstellen, aber sicher bin ich mir nicht.

In einem Arbeitsverhältnis geht dies nicht, da muss der AG das Beschäftigungsverbot erteilen, wenn der Arbeitsplatz nicht schwangeren gerecht gestaltet werden kann, da hat der Gyn nichts mit zu tun.

Gruß
Demy