Frage zu Bedarfsgemeinschaft

Einen schönen guten Tag
Ich bin neu hier, aktuell Schwanger mit Kind Nr. 2 ( 23Woche) und habe bereits ein 6 Jähriges Kind aus vorheriger Beziehung. Nun bin ich mit meinem Partner zusammengezogen und beziehe Alg 2. Nun bilden wir ja eine bedarfsgemeinschaft was auch mitgeteilt wurde, und laut ihrer Rechnung ( sie liegt noch nicht vor) bekomme ich 200 Euro bezahlt. Nun ist es so dass ich ja quasi keine Miete o. Ä mehr bezahlen kann bzw müsste ich auf den Unterhalt meines Kindes zugreifen, mir kommt das alles ein bisschen komisch vor.
Mir ist bewusst dass man sich auf Alg 2 nicht ausruhen kann o. Ä, aber das reicht ja wirklich vorne und hinten nicht.
Ich hoffe mir kann jemand helfen

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Dein Partner ist zuständig, ihr seid nunmal eine Bedarfsgemeinschaft.

Du musst schließlich weder Wohnung noch Nebenkosten alleine finanzieren.

Deine Geschichte kommt mir verdammt bekannt vor... nur leicht verändert (siehe weiter unten)...

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>>Deine Geschichte kommt mir verdammt bekannt vor<<
Ja - mir auch. Dann ist der Mitbewohner wohl doch der Vater.

Grüsse
BiDi

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Ich glaube ich werde hier missverstanden oder verwechselt. Ich war noch nie in diesem Forum, ich habe keinen Mitbewohner, ich kenne die besagte Geschichte nicht?
Viele Grüße

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Jetzt werden deine vorherigen Beiträge leider noch unglaubwürdiger. Ich habe irgendwie gehofft, dass ihr wirklich nicht zusammen seid.

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Du bildest mit Deinem Partner eine Bedarfsgemeinschaft. Anscheinend ist sein Einkommen so, dass er den größten Teil Deines Bedarfs mit decken kann.

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Danke für die Antwort, das ist er aber ganz und gar nicht, deswegen ja die Frage.

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WAS ist er nicht? Mit dir in einer bedarfsgemeinschaft?

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Ich schliesse mich Flykat voll und ganz an. Über die Hälfte des monatlichen Nettos für die Bewältigung des Arbeitsweges auszugeben, ist Wahnsinn.
Und Du kannst nicht verlangen, dass die öffentliche Hand diesen Wahnsinn finanziert.

Grüsse
BiDi

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Keiner sagt dass der Staat für ihn aufkommen soll.

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indirekt schon, dein Partner gibt mehr aus, als er hat und du musst ihn (mit alg2 also staatliche mittel) mitfinanzieren. Obwohl es andersherum sein müsste.

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Da Du alle naheliegenden Lösungswege abgelehnt hast, bleibt doch eigentlich nur noch, dass Ihr heiratet.

Dadurch "verbessert" sich seine Steuerklasse bei Arbeit im Inland, und sein Aufenthaltsstatus ändert sich vielleicht so, dass er nach Arbeit im Ausland wieder in Deutschland leben kann.

Die Ausländerbehörde kann ihm ja nicht verbieten, eine Arbeit in einem anderen Land aufzunehmen. Sie kann höchstens verfügen, dass er danach keinen Anspruch mehr auf seinen aktuellen Stand hat.

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Wir dürfen ebenso wenig heiraten, sind damit bis vor das Oberlandesgericht gegangen.
Und doch, die Ausländerbehörde darf bzw muss entscheiden wegen der Arbeit im Ausland, da man da von denen auch entsprechende Dokumente benötigt.
Ich nehme jeden Tipp an und bin darum auch dankbar, nur ist keines davon momentan umsetzbar

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Warum solltet ihr nicht heiraten dürfen?


"Ich nehme jeden Tipp an und bin darum auch dankbar, nur ist keines davon momentan umsetzbar"
Es hilft nix. Ihr werdet ein gewisses Maß an Geld vom Staat bekommen (wohl die erwähnten 200 Euro) und das war's dann.

Ihr könnt nur an den Ausgaben drehen. Vielleicht gibt es bei euch eine soziale Stelle wie Tafel oder ähnliches wo ihr günstig einkaufen könnt?

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Hallo.
Ich zeige dir mal ein paar Lösungen auf.
1. Das Probejahr in Anspruch nehmen. Solange das gemeinsame Kind noch nicht auf die Welt ist, könnt ihr das Probejahr in Anspruch nehmen. Nach der Geburt bekommst du ja Elterngeld.
2. Erst zusammenziehen, wenn dein Partner seine Finanzen besser im Griff hat. Er sucht sich ein Job in der Nähe, kümmert sich um eine andere Autofinanzierung.
3. Schauen ob ihr mit Wohngeld und Kinderzuschlag besser dasteht.
4. Nach der Geburt Elterngeld Plus in Anspruch nehmen und einen Minijob.
5. Kümmer dich um eine rechtzeitige Kinderbetruung, um schnell wieder arbeiten zu gehen.

Liebe Grüße

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1. es gibt kein Probejahr, dieses Märchen wurde schon paar Threads weiter unten aufgedeckt. Zudem würde es, wenn es so etwas gäbe, hier eh nicht greifen, da die TE schwanger ist!

2. sie wohnt bereits mit dem Partner und Vater des Kindes zusammen.

Die anderen Punkte: Jobwechsel besser noch Umzug Richtung seiner Arbeitsstätte, Autofinanzierung, Betreuung, Arbeit für sie wurden ja alle schon genannt, aber alle funktionieren lt TE nicht.

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Das es das Probejahr nicht gibt wird gerne von Sachbearbeitern erzählt, um Kosten zu sparen. Kenne selbst welche die das Probejahr in Anspruch genommen haben. Das Probejahr gilt solange bis keine gemeinsamen Kinder da sind, endet damit also mit der Geburt des gemeinsamen Kindes.
Allerdings wird es schwer das Probejahr durchzubekommen, wenn sie bereits alle Einkünfte des Partners beim Amt offengelegt hat.

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