Hallo ihr Lieben
Ich brauch mal einen Rat.
Ich bin zur Zeit im Beschäftigungsverbot, was mir auch eigentlich gar nicht passt. Aber leider geht es betrieblich nicht anders. Ich arbeite seid 01.04.2018 in der Praxis und es gab immer etwas Weihnachtsgeld. Das ist nicht vertraglich festgehalten. Jetzt ist es so das ich dieses Jahr wohl keins bekomme laut Abrechnung. Meine Kolleginnen aber schon. Die Neuen vielleicht nicht, aber meine "alten" Kollegen wohl.
Ist es falsch das ich auch Anspruch habe?
Vielleicht kennt sich jemand aus.
Danke
BV darum kein Weihnachtsgeld?
Wenn es vertraglich nicht geregelt ist und du es erst einmal als ein „Good-will“ bekommen hast, hast du keinen Anspruch darauf. Der Anspruch entwickelt sich erst aus einer Regelmäßigkeit außer es ist vertraglich geregelt.
Ich habe es die letzten Jahre ja auch bekommen..
Zu dem gibt es wohl ein gleichbehandlungsgrundsatz.
Welchen Gleichbehandlungsgrundsatz meinst du? Art. 3 GG? Der bindet doch nicht einen privaten Arbeitgeber. Ein Arbeitgeber kann dir auch viel weniger Geld bezahlen als deinem Kollegen. Vertragsfreiheit nennt sich das.
Wenn du mindestens in den letzten 3 Jahren weihnachtsgeld bekommen hast und deine Kollegen dieses Jahr auch welches bekommen dann hast du selbstverständlich einen Anspruch darauf
Ich bin auch grade im bv, im Vertrag steht, dass das Weihnachtsgeld eine freiwillige Leistung ist und ich habe in allen 3 Schwangerschaften im bv weihnachtsgeld bekommen.
Ich würde deinem Chef eine freundliche e Mail schreiben und ihn darauf hinweisen, dass du wohl bei der Auszahlung vergessen wurdest und du ihn darum bittest die Auszahlung nachzuholen
An seiner Reaktion siehst du dann ja wohin der Weg geht
Aber wenn sie da seit April 2018 arbeitet, kann sie es ja maximal zweimal bisher bekommen haben und eventuell 2018 auch nur anteilig. Da wird's schwer mit "gewohnheitsmäßig", auch wenn sie selber sagt es "all die Jahre" bekommen zu haben.
Ja bis jetzt halt immer und ich wette wäre ich nicht im BV hätte ich es auch erhalten. Ich wollte das BV auch gar nicht.
Ich finde es so blöd dadurch jetzt benachteiligt zu werden..
Ich habe 2018 und 2019 die gleiche Höhe erhalten