Sonderzahlung und Elterngeld

Hallo,

Ich bin seit 3 Wochen in Elternzeit, vorher war ich normal in Mutterschutz und davor vollzeit angestellt.

Jetzt habe ich mein erstes Elterngeld erhalten und zusätzlich eine Jahressonderzahlung von meinem Arbeitgeber. Muss ich die Sonderzahlung bei der Elterngeldkasse angeben? Wird mir das angerechnet? In meinem Elterngeld Antrag hatte ich damals keine Einmalzahlung angegeben, weil ich dachte ich bekäme dieses Jahr keine.

Lg

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Nein, Einmalzahlungen gehen nicht in die Berechnung des Eltergelds ein und werden im Auszahlungszeitraum auch nicht auf dieses angerechnet. Also entspannt ausgeben ;))

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Lieben Dank!