Hallo Ihr Lieben.
Ich entbinde zwar erst im Mai 2021 aber ich hätte trotzdem Mal eine Frage und zwar habe ich eine feste Stelle und möchte gerne wissen wie ich die Elternzeit beim meinem Arbeitgeber beantrage möchte gerne 2 Jahre Zuhause bleiben.
Lieben Gruß
Elternzeit
Das Schreiben sollte 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit eingereicht werden. Möchtest du ab Geburt in EZ dann 7 Wochen vor voraussichtlichen Entbingstermin. Mein erster Sohn kam 4 Wochen zu früh, ab da begann dann aber trotzdem die EZ. Du schreibst dann einfach, hiermit beantrage ich EZ ab -vorraussichtlicher ET-
bis -Datum +24 Monaten-
Du bekommst dann erstmal eine Bestätigung die bis zur tatsächlichen Entbindung gültig ist. Danach solltest du deinem AG die Geburtsurkunde schicken und um eine erneute Bestätigung der dann tatsächlichen Elternzeit bitten (benötigst du auch fürs Elterngeld).
LG und eine schöne Schwangerschaft
Das stimmt nicht. Da man sowieso nach der Entbindung 8 Wochen im Mutterschutz ist, muss der Antrag auf Elternzeit erst nach der Entbindung gestellt werden. Die 7 Wochen Frist kann man so locker einhalten, vor allem muss man ja auch Angaben machen, die man 7 Wochen vor Entbindung noch gar nicht hat, zB Namen des Kindes und die Geburtsurkunde.
Achso.. Ich würde das u.a. einfach mit dem Arbeitgeber besprechen, denn viele finden es ja einfach nett, dass sie schonmal wissen, was auf sie zukommen wird.
Mir wurde beim Antrag holen gesagt 8 Wochen vor Geburt ein schreiben an den Chef mit der gewünschten Elternzeit und vorallem Mutterschutz beginn wäre für die wichtig. Heißt habe meins jetzt weg geschickt. Kurzes Anschreiben wo der ET drinnen steht, Mutterschutz beginn (stand aber eigentlich auch schon auf meiner Bescheinigung über die Schwangerschaft). Und dann halt ab 3 Lebensmonat bis 22 Lebensmonat nehme ich das habe ich so angeben ( mein Partner macht auch 4 Monate Elternzeit). Im Elterngeld Antrag liegt bei mir ein Blauerzettel bei der für den Chef ist nach der Geburt da müssen dann genaue Zahlen und Name rein und unterschreiben vom Chef mit zum Elterngeldantrag das es bestätigt ist.
Also aktuell bespricht du am besten schonmal wie du esvir hast.
Wann Mutterschutz anfängt wird dein Chef ja schon wissen.
Den offiziellen Antrag machst du erst, wenn das Kind geboren ist. Ich hatte meinen soweit vorbereitet und dann nur noch Name und Geburtsdatum eingefügt und unterschrieben.
Der offizielle Antrag muss 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit (also 1 Woche NACH der geburt) bei der Firma sein.
Das ist wirklich sehr unkompliziert!
Solange du die Frist einhalten, kann dein AG es auch nicht ablehnen 😉
Achseo einen richtigen Antrag gibt es dafür hier (Deutschland) nicht.
Es reicht ein formellen Schreiben aus!
Nachdem ich hier jetzt viel Unsinn gelesen habe, hier die ordentliche Vorgehensweise von jemandem, der täglich damit arbeitet.
Der Antrag kann frühestens am Tag der Geburt gestellt werden (schriftlich, aber formlos). Ein Antrag vor der Geburt ist Quatsch und wird bei uns auch reklamiert. Abgelehnt kann der Antrag auch nicht werden, da es dein Recht ist.
Sicherlich ist es für die Organisation deines Arbeitgebers hilfreich und auch die feine Art, wenn du ihn vorher mal über dein Vorhaben informierst, aber nicht mit dem offiziellen Antrag.
Sollten die Arbeitgeber meiner Vorrednerinnen das anders gehandhabt haben, ist das definitiv falsch und nicht rechtens. Ihr hättet darauf nicht eingehen müssen.
Kleine Korrektur: es ist kein Antrag, nur eine Anmeldung zur Elternzeit. Ansonsten hast du vollkommen Recht!
Doch, es nennt sich "Antrag". Allerdings bedarf es keiner Genehmigung, da es das Recht der Eltern ist. Eine "Anmeldung" gibt es in diesem Zusammenhang nicht.
Ich muss meiner Vorschreiberin Recht geben: du hast so viele unsinnige Antworten bekommen!!
Also: Elternzeit meldet man nur an , es ist kein Antrag!
2. beginnt die Elternzeit nach dem Mutterschutz, nur dessen Länge wird mit einberechnet.
3. da Elternzeit erst 7 Wochen vor geplantem Beginn angemeldet werden muss und du erst noch mindestens 8 Wochen Mutterschutz hast nach der Geburt, hast du Zeit bis 7 Wochen vor Ende des Mutterschutzes. Zudem kannst du eh erst nach der Geburt verbindlich anmelden, denn dann hast du ja erst die Daten.
3. formloses Schreiben reicht aus, „....im Anschluss an die gesetzliche Mutterschutzfrist bis zum xx.xx.xx...“(Enddatum ist der Tag vorm 2. Geburtstag bei dir).
Das alles kannst du vor der Geburt vorbereiten und kann dein Partner fristgerecht abgeben/abschicken.
Hab jetzt mal ins Gesetz geschaut. So, wie du es hier schreibst, trifft es mE zu.
Wer es nachlesen möchte: §§ 15, 16 BEEG.