Steuerklassen-Rückwechsel

Hallo ihr Lieben,

wollte mich nur nochmal kurz versichern, dass mein Gedankengang richtig ist.

Derzeit bin ich in Steuerklasse 3 - mein Mann in Steuerklasse 5 bzgl höheren Elterngeld usw.

Mein ET ist sm 10.2.21
Errechneter MuSchu 30.12.20

Für januar kann ich somit die Steuerklasse wechseln, sodass mein Mann 3 und ich 5 nehmen oder? Ab 30.12.20 beziehe ich ja Mutterschaftsgeld oder? Sollte unser Baby über den ET gehen hätte es auch keine Auswirkung oder?

Oder wäre es besser erst ab Februar mit dem wechsel?

Danke für eure Hilfe 😀

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Ich würde nach dem Mutterschutz wechseln. Die Steuerklasse gilt ja auch für den Arbeitgeber Anteil.

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Das Mutterschaftsgeld wird aber nicht versteuert und für die Berechnung wird der Durchschnitt der 3 Monate vorher genommen, so dass es meiner Meinung nach nix ausmachen dürfte, genauso wie beim EG eben auch.

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Huhu, wir haben es genau so gemacht, ich bin im März in den Mutterschutz gemacht und ab diesem Monat sind wir dann auch in 3(mein Mann)/5(ich) gegangen. Der Zuschuss den dein AG bezahlen muss errechnet sich aus den 3 Monaten davor, da hat die dann gültige Steuerklasse nix mit zu tun. Ist dann genauso wie beim Elterngeld. LG

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Super danke 👍

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Theoretisch hättest du sogar schon zum Dezember wechseln können, da sowohl beim EG wie auch beim MuGeld, die Monate vor dem Monat mit Beginn des Mutterschutzes zählen.

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Super danke für die Bestätigung nochmals 👍👍