Hallo liebe Urbianer
ich hoffe ihr könnt mir im Folgenden folgen.
Ich lebe und arbeite in einer Kleinstadt.
Die Praxis ist die älteste im Ort und besteht seit fast 40 Jahren. Es ist eine Vorhangpraxis. Soviel zu den äußeren Umständen.
Ich habe zwei Töchter, eine im Kiga und eine in der Grundschule.
Nun ist es so das die Grundschüler eh schon mehr schlecht als recht in den Ferien betreut werden. Durch Corona ist die ganze Sache nun noch verschärft. Meine Tochter besucht eine Ganztagesklasse, diese wir über die Mittagsbetreuung, in den Ferien, versorgt. Nun werden diese Kinder aber ausgeschlossen. Der Grund, CORONA. Am Donnerstag nun schrieb ich eine Email an die Grundschule wie es denn nun weitergeht und wie es mit der Ferienbetreuung in den Faschingsferien ausschaut. Einfach weil mein Chef wissen möchte ob er mich einplanen kann oder nicht.
Am Freitag kommt Frau E. zur Behandlung in die Praxis. Und begrüßt mich (sie wird NICHT von mir behandelt) mit:""Hi A. hast ja in der Schule schon wieder gemeckert, für dein Kind gibt es keine Ferienbetreuung das solltest du inzwischen verstanden haben."
Zum einen fand ich das enorm unangenehm,da alle anderen ja mithören können, zum anderen frage ich mich woher sie das weiß (also das ich in der SCHULE nachgefragt habe, und nein ich habe nicht gemeckert )Sie meinte dann das die Schule diese Mail an die Gemeinde weitergeleitetet hat. Nun habe ich mich wieder bei der Schule gemeldet um klar zu stellen das ich so etwas in Zukunft bitte nicht mehr wünsche. Nun fragte mich die Schulleitung allerdings woher ich das weiß. Ohne Name zu nennen schilderte ich die Situation vom Morgen in der Praxis. Aussage:" das war doch bestimmt Frau E.?" Ich meinte dann das ich ihr das aufgrund der Schweigepflicht nicht sagen kann. Fakt ist aber das Frau E.die Feriensache betreut. Also weiß eigentlich jeder bescheid.
Wenn die nun eine auf den Deckel bekommt, weil sie gegen den Datenschutz verstoßen hat, kann mir dann einer was wegen der Schweigepflicht? Ich habe ja keinen Namen genannt.
Ich hoffe es war verständlich.Danke fürs lesen und evtl antworten
Datenschutz und Schweigepflicht
Was hatn das mit der Schweigepflicht zu tun?
Die Schulleitung weiß nun leider genau wer mir die Info weiter gegeben hat. Ich darf aber über die Patienten nicht sprechen. Ergo sollte keiner wissen das Frau E. bei uns in Behandlung ist. Ich merke schon, mein Anliegen ist wohl zu komplex um es verständlich zu schildern.
DAS hast du aber nirgends geschrieben, dass du auf DIESEN Datenschutz hinauswillst!
Woher will denn die Schule wissen, dass du Frau E. nicht auf der Straße getroffen hast. Also ja, du hast hinsichtlich deiner Patienten Schweigepflicht, aber allein aus der Information zu schließen, dass Frau E. in der Praxis war, halte ich für eher unwahrscheinlich. Von daher würde ich mir keine Gedanken machen
Ich check nicht, wieso es problematisch ist, dass Frau E. Bescheid weiß, wenn SIE doch die Ferienbetreuung macht? Wer soll das denn sonst klären, wenn nicht der / die Zuständige?!
Außerdem kann ich mir nicht vorstellen, dass die Nachfrage einer Ferienbetreuung unter „sensible Daten“ fällt. Weder sie noch du werdet wegen Datenschutz ein Problem bekommen...
Naja ich habe meine Frage an die Schule gerichtet. Die hat meine Mail einfach an die Gemeinde weiter geleitet. Die Schule kann schon in der Gemeinde anfragen, muss sie ja auch. Aber sie können nicht einfach die Mail weiter leiten. Meine Email Adresse geht doch,zum Beispiel, die Gemeinde nix an. Abgesehen davon möchte ich nicht von der Mitarbeiterin der Gemeinde an MEINEM Arbeitsplatz so dumm von der Seite angeredet werden.
Der Schulleitung war das ganze mehr als peinlich und sie sagt auch das das Datenschutztechnisch so nicht geht. Also ganz unrecht habe ich ja nicht.
Die Frage war aber auch eher ob ich jetzt im Zweifelsfall was zu befürchten habe. Da die Schulleitung sich ja denken kann von wem ich die Info habe das diese Mail einfach weiter geleitet wurde. Ich habe zwar keine Namen genannt, aber denken kann man es sich weil eben Frau E. für diese Sachen zuständig ist.
Also man kann sich auch anstellen, wirklich! Die Email wurde an die zuständigen Personen weitergeleitet. Die einzige, die sich nicht korrekt verhalten hat, war Frau E. Meiner Meinung nach hat sie sich aber lediglich im Ton vergriffen. Du hast in der Email nicht über die schwierige Erkrankung geschrieben, sondern lediglich die Ferienbetreuung angefragt. Anstatt sich zu freuen, dass sie dein Anliegen bearbeiten, meckerst du wegen ein bisschen Datenschutz rum - wegen deiner Emailadresse! Also wirklich .... 🤦🏼♀️
Hi
"Wenn die nun eine auf den Deckel bekommt, weil sie gegen den Datenschutz verstoßen hat, kann mir dann einer was wegen der Schweigepflicht? Ich habe ja keinen Namen genannt."
Ich als Laie wurde drauf tippen, dass dir nix passieren kann. Du hast keine Namen genannt.
Falls aber wieder so was kommt, würde ich gleich gar nicht die Situation in der Praxis schildern, sondern viel allgemeiner formulieren. Zb: ich bin jemandem begegnet, der mich auf das Thema angesprochen hat. Namen und Orte will ich nicht nennen. Mehr nicht.
Könnte außerdem ja auch sein, dass Frau E es jemanden anders zb deiner Nachbarin erzählt hat, und die dir das über den Gartenzaun weitergegeben hat.
LG