Ich hoffe, es weiß einer Rat!
In meiner ersten SS war ich im BV, hab also ordentlich Urlaubsanspruch gesammelt, Ich glaube inklusive Mutterschutz 25 Tage. Ich hatte dann Elternzeit und wollte wieder anfangen zu arbeiten, bin aber erneut schwanger geworden und somit schon wieder im BV und konnte diese 25 Tage nun nicht nehmen. Stattdessen "sammele" ich nun neue Urlaubstage.
Wenn ich nun nach der nächsten Elternzeit zurückkehre, stehen mir dann auch noch die Urlaubstage aus dem ersten BV zu? Also quasi insgesamt 50?
Ich will nur wissen, was rechtlich korrekt ist. Ich fände es ja nicht mal unfair, wenn mir gar keiner zustünde. Aber ich mache die Regeln ja nicht.
Und noch eine Frage: der AG wünscht, dass ich die Urlaubstage im Anschluss an die Elternzeit nehme. Geht das denn, dass ich zb sage: Ein Jahr Elternzeit, dann quasi erstmal voll arbeiten aber eigentlich nur Urlaub abfeiern, und dann wieder in Elternzeit gehen und aber Teilzeit arbeiten?
Wäre über jeden Tip dankbar!
BV, Elternzeit, erneut BV, Frage zu Urlaubsanspruch
Ja, der neue urlaubsanspruch kommt dazu.
Du hast ein Jahr Zeit, nach EZ Ende, diesen Urlaub zu nehmen.
Den Vorschlag deines AG kannst du annehmen, wenn dir das zusagt. Generell hast du nach der EZ deinen vollzeit Vertrag. Zu wann ihr den in TZ ändert ist eine Absprache zwischen dir und dem Chef.
Willst du TZ in EZ kannst du nicht einfach auf den Urlaub vom vollzeit Vertrag zurückgreifen. Auser dein Chef akzeptiert das
Danke dir. Die Frage bleibt aber: kann ich mit dem Chef abmachen, quasi zwischen zwei Elternzeiten den Urlaub abzubauen? Wenn er einverstanden ist?
Ja, das ist richtig, dass dir die alten Tage auch noch zustehen. Ohne BV hättest du sie vor dem Mutterschutz des ersten Kindes nehmen müssen. Ausnahmen sind aber unter anderem ein BV oder Krankheit, durch die man den Urlaub nicht antreten konnte. Der alte Urlaub muss im Anschluss an die Elternzeit genommen werden- also bei dir im Anschluss an die EZ vom zweiten Kind. Und während des aktuellen BV entsteht neuer Urlaubsanspruch, allerdings m. E. nur, wenn du bereits wieder Teilzeit oder Vollzeit gearbeitet hattest. Warst du mit Eintritt der jetzigen Schwangerschaft denn schon wieder arbeiten oder noch ohne Gehalt in der Elternzeit zu Hause? Neuer Urlaubsanspruch entsteht nur, wenn man mind. TZ gearbeitet hat.
Achso... die alte Elternzeit kann man nicht ohne weiteres wegen eines neuen BV unterbrechen. Die Elternzeit von Kind 1 würde weiterlaufen. Erst mit Beginn des neuen Mutterschutzes kannst du die erste EZ ohne die Zustimmung des Arbeitgebers beenden. Ab diesem Zeitpunkt bist du dann wieder Vollzeit beschäftigst, darfst aber halt wegen des gesetzlichen Mutterschutzes nicht arbeiten und würdest auch (anteilige) Urlaubstage erhalten.
Danke dir. Schwanger geworden bin ich noch in Elternzeit, die lief dann geplant aber nur noch zwei Wochen oder so. Ich bin dann am ersten offiziellen Arbeitstag Vollzeit direkt wieder ins BV gekommen. Da müsste doch jetzt auch wieder Urlaubs Anspruch entstehen?