Elternzeit in Teilzeit abgelehnt

Hallo zusammen,

ich stehe aktuell vor einem Problem und bin mir unschlüssig, ob das alles so rechtens ist.

Ich habe am 07.12. unsere Tochter geboren und entsprechend meinem AG die Elternzeit mitgeteilt. Schon im Vorfeld (ca. 6 Wochen vor der Geburt), habe ich meinen Wunsch per Mail geäussert, dass ich 8 Monate Vollzeit Elternzeit nehme und anschließend 8 Monate Elterngeld plus beanspruche und mit 30 Wochenstunden wieder einsteige.

Da ich recht schnell ins BV gegangen bin, war mein Arbeitgeber von der SS nicht begeistert. Meine Stelle wurde nun auch durch eine Neueinstellung besetzt.

Heute bekam ich ein Schreiben, dass ich 16 Monate Elternzeit (Vollzeit) nehmen soll und Teilzeit nicht möglich ist, da meine Stelle besetzt ist.

1. kann ich keine 16 Monate Vollzeit elternzeit nehmen

2. kann der AG eine Teilzeitbeschäftigung ablehnen? So wie ich gelesen habe nur aus dringenden Gründen aber eine besetzte Stelle, wohlwissend, dass ich wiederkomme, ist doch kein dringender Grund sondern schlechte Planung?

Ich habe die Sache nun meiner Anwältin übergeben allerdings befindet sie sich im Urlaub und ich stehe nun da..

Kennt einer vielleicht die Rechtslage?

Vielen lieben Dank schon einmal!!

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Hallo 👋🏼

Glückwunsch erstmal.

Da der 07.12. noch nicht so lange her ist, hat dein Chef auf jeden Fall rechtzeitig widersprochen, sofern du in deiner Elternzeit-Ankündigung die Teilzeitarbeit aufgenommen hast.
Aber genau so wie du sagst, ist seine Begründung kein wichtiger betrieblicher Grund. Damit dürfte er nicht durch kommen, denke ich.
Sollte er doch noch einen verwertbaren Grund aus dem Ärmel schütteln, kann er dir aber nicht vorschreiben, wie lange du Elternzeit nimmst, wenn du in deinem Schreiben die Teilzeitarbeit an die Länge der Elternzeit geknüpft hast. Ich schätze, es kommt da ein bisschen auf die Formulierung an. Aber das wäre im Detail wirklich etwas für den Anwalt.

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Sorry, aber leider hast du da ziemlich viel falsch gemacht.

1. du verwurschtelst Elternzeit mit Elterngeld. Es gibt keine "Vollzeit-Elternzeit" es gibt nur Elternzeit. Und da kann man 3 Jahre nehmen, also natürlich auch 16 Monate.

2. Den Wunsch nach TZ in EZ kann dein AG nicht ohne weiteres ablehnen. Du hättest es jetzt aber noch gar nicht beantragen müssen, sondern erst 7 Wochen vor gewünschtem Arbeitsbeginn.

3. Ob du BasisEG oder EG-Plus nimmst geht deinen AG nichts an und kann ihm auch herzlich egal sein.

Was würde ich jetzt machen:

Ich würde meine bisherige Anmeldung zur Elternzeit zurück ziehen und ein neues Schreiben aufsetzen. In dem meldest du Elternzeit für 24 Monate an und schreibst nur "bezüglich einer möglichen Tätigkeit Teilzeit in Elternzeit komme ich zu gegebener Zeit wieder auf Sie zu".

Dann meldest du deinen Wunsch nach 30 Std/Woche erst 7 Wochen an, bevor du beginnen willst. Bis dahin schweigst du dich zu deinen Plänen deinem AG ggü. aus und sagst nur "Da war ich wohl etwas übereifrig, das kann ich ja jetzt noch gar nicht beurteilen, wie das dann mit der Betreuung klappt".

Es macht gar keinen Sinn jetzt für deine TZ-Tätigkeit zu kämpfen, wenn sich bis dahin noch so viel ändern kann. Vielleicht willst du es dann nicht mehr, deine Vertretung hat schon wieder gekündigt,...

Bei deinem Elterngeldantrag kannst du erstmal alles so belassen, 8 Monate BasisEG, Rest EG-Plus. Solltest du dann doch nach 8 Monaten noch nicht wieder anfangen in TZ zu arbeiten würde ich das ggf. noch ändern und so viele BasisEG-Monate wie möglich nehmen.