Hallo :)
wir bekommen im April unser 1. Baby. Mein Mann möchte nach der Geburt 2 Monate Elternzeit nehmen. Wenn das Baby schon etwas älter ist (jedoch unter 2 Jahren), möchte er gerne nochmal ca. 3 Monate Elternzeit beantragen, um länger Familienzeit zu haben und zb eine Elternzeitreise gemeinsam zu machen. Jetzt ist das Problem, dass wir jetzt ja noch nicht wissen, wann er nochmal diese 3 Monate nehmen möchte. Da wir jetzt noch nicht einplanen können, wann der beste Zeitpunkt wäre (mag das Baby zu der Zeit es überhaupt, unterwegs zu sein? Wie entwickelt sich Corona? Etc.).
Jetzt meine eigentliche Frage:
Muss der Vater bei seiner Elternzeitmitteilung alle Elternzeitmonate für die ersten zwei Jahre in seinem Antrag angeben? Oder kann er erst einmal die 2 Monate nach der Geburt angeben und dann später, je nachdem wann wir uns für die weitere Elternzeit entscheiden, die weiteren 3 Monate beantragen?
Im Internet habe ich jetzt beides schon gefunden, fürchte aber, dass er beides direkt angeben muss, oder?
Falls ja, wie schaut es bei einer Ablehnung bei der späteren erneuten Anmeldung aus? Braucht der AG einen triftigen Grund zur Ablehnung oder kann er dieses grundlos tun?
Vielen Dank euch schon einmal :)
Elternzeitanmeldung bei Splittung (Vater)
Ja, dein Mann muss direkt beide Abschnitte Elternzeit angeben, da ja innerhalb der ersten 24 Monate.
Ansonsten, wie du schreibst, könnte er den 2. Abschnitt ablehnen.ob und welche Gründe er dafür benötigt könnte im entsprechenden Gesetz stehen, dem BEEG.
Vielen Dank für die Antwort :) dann werden wir wohl alles von Anfang an angeben müssen.
Soweit ich weiß, ist es vorteilhafter beides sofort anzugeben (damit der AG es nicht ablehnen kann), aber der Vater darf den Zeitraum einmalig ohne Zustimmung nochmal verschieben innerhalb der zwei Jahre :) woher ich diese Info habe weiß ich aber leider nicht mehr, also ohne Gewähr
Diese Information mit der Verschiebung gilt nur für das Elterngeld. Da kann man das ändern.
Bei der Elternzeit eben nicht. Außer der AG ist so kulant und stimmt zu.