Hallo zusammen ,
ich hoffe ich bin im richtigen Forum.😄
Gestern kam eine Frage auf, und ich hoffe jemand von euch hat Erfahrung damit und kann mir seine Erfahrungen schildern und meine Frage beantworten.
Leider kann ich beim Amt erst am Montag nachfragen, da jetzt die Feiertage sind und die Ämter ja geschlossen haben.
Wenn mein Partner und ich eine Beziehung führen und ein Kind haben, wir allerdings noch nicht zusammenleben und jeder noch derzeit seine eigene Wohnung hat, mein Partner sich aber um das Kind kümmert, sich an allen Kosten beteiligt, selbst Kleidung für das Kind kauft, Windeln, Spielzeug etc, und wir fast täglich Zeit zusammen verbringen, inklusive hin und wieder Übernachtungen, ist der Partner dann trotzdem verpflichtet Kindesunterhalt an den Elternteil zu zahlen, bei dem das Kind lebt?
Im Grundegenommen läuft es ja so ab, wie bei Eltern die zusammen leben, daher fände ich das echt verrückt, wenn er trotzdem Unterhalt zahlen müsste, er kauft ja auch für das Kind ein, kümmert sich drum und ist fast täglich da, daher fände ich es mehr als Unfair da Unterhalt verlangen zu "müssen".
(Klar müssen ist relativ, allerdings weiß man nie was kommt, und sollte ich mal in die Situation kommen Hartz IV oder ähnliches beziehen zu müssen, und wir leben zu dem Zeitpunkt noch nicht zusammen, dann müsste ich ja Unterhaltszahlungen nachweisen.)
Gestern wurde mir im Bekanntenkreis gesagt, dass er wohl trotzdem Unterhaltspflichtig ist😶
Im internet werde ich leider nicht fündig, vielleicht hat ja Jemand von euch schon Erfahrungen damit?
Vielen Dank schonmal 😊
Und besinnliche Feiertage🎄🎅
Getrenntlebendes Paar - trotzdem Kindesunterhalt?
Nein, er muss dir nicht zusätzlich zu seinem Beitrag den er leistet noch Unterhalt für DICH und das Kind zahlen da er nicht verpflichtet ist seinen Unterhalt in Bar zu leisten es zählt auch sogenannter Naturalienunterhalt , allerdings wird das Amt dann einen fiktiven Beitrag (der Anteil der eigentlich als Unterhalt fällig wäre) Anrechnen und deine Leistungen in dieser Höhe kürzen...
Sprich wenn er laut Düsseldorfer Tabelle 300€ für das Kind und 200€ für dich zahlen könnte wird dieser Beitrag von deinem ALG2 abgezogen....
Danke für die Antwort😊
Fände es auch seltsam wenn er zusätzlich noch Unterhalt zahlen müsste.😅
Er muss aber für dich Unterhalt zahlen!
Und wieso zieht ihr nicht einfach zusammen?
Oder:
Er zahlt - so wie es sich gehört - Unterhalt und DU kaufst mit dem Geld die Dinge, die das Kind benötigt.
Fall erledigt. Was braucht es da das Internet?
Weil der Wohnungsmarkt momentan so gut aussieht, dass man an jeder Ecke Wohnungen findet, die für 3 Leute gross genug -min 2 Zimmer- und bezahlbar sind. Und unsere Wohnungen sind viel zu gross für 3 Leute und 2 Katzen. Achtung Sarkasmus!
Wird schon sein Grund haben, wieso wir NOCH nicht zusammen leben.
Warum sollt ich von ihm fordern mir das Geld zu geben, von dem er für unser Kind etwas kaufen will? Ist doch schön wenn er was für den Knirps kauft, und auch sein gutes Recht. Und wenn er Dinge kauft, die wir brauchen, kann er das doch machen, läuft doch bei anderen Paaren auch so ab !?
Es brauch das Internet für solche Fragen, um ERFAHRUNGEN oder WISSEN zu dem Thema von Anderen zu hören.
Trotzdem muss er dir Unterhalt zahlen, das wird das Amt euch dann schon ausrechnen.
Das was er zu zahlen hat, wird dir abgezogen.
Wovon lebst du momentan?
Warum müsstest du beim Amt nachfragen?
Mit Amt mein ich Jugendamt. Da sie von der Thematik sicher Ahnung haben.
Ich Frage weil es mich interessiert. Man weiss nie ob man mal aufs Sozialleistungen angewiesen ist, und falls dieser Fall mal eintritt will ich vermeiden, dass ihm das dann zu Lasten fällt und er doppelt zahlt. Deshalb fragte ich, ob das Jemand weiss, dass man eben für den Fall der Fälle vorbereitet ist.
Naja, wenn du mal auf Sozialleistungen angewiesen bist wird dein Freund angeschrieben und anhand seines Verdienstes ausgerechnet, was er an Unterhalt fürs Kind und dich zahlen muss. Dieser Betrag wird dir automatisch abgezogen so dass du weniger Leistungen bekommst. Wenn du es dann nicht von ihm forderst fehlt dir halt das Geld.
Grundsätzlich ist er dem Kind und im Moment auch dir zu Unterhalt verpflichtet. Wie er den bezahlt ist zunächst einmal sekundär.
Das ist übrigens auch bei Eltern der Fall, die zusammen wohnen. Nur wird das dann halt nicht per Überweisung geregelt.
Beim Amt tritt dann sowieso ein Automatismus in Kraft (sofern du ALG II beziehst): was er an Unterhalt zahlen muss (das wird nach seinem Einkommen berechnet, er wird Unterlagen dazu liefern müssen) wird dir automatisch abgezogen, und wenn du diese Differenz dann von ihm nicht einforderst, ist das dein Privatvergnügen. Wenn es für dich aktuell passt, dann könnt ihr so weiter machen.
Ihm muss man allerdings einen anderen Ratschlag geben: wenn es zu Problemen und zu gar zu einer Trennung kommt, dann könntest du Unterhalt auch rückwirkend einfordern. Und dann müsste er nachweisen, dass er schon bezahlt hat. Und wer hebt schon Rechnungen für Windeln jahrelang auf? Er zahlt dann im Zweifel doppelt.
Er soll nicht dumm sein und das besser offiziell per Überweisung regeln!