Hallo zusammen,
Meine Frage ist sehr speziell aber vielleicht gibt es ja tatsächlich jemanden, der mir Infos dazu geben kann.
Und zwar geht es hauptsächlich um die Beiträge der (Basis-) Krankenversicherung, die erstattet werden.
Ich wollte gerne ein Kleingewerbe anmelden in wirklich geringem Umfang (Verkauf von Handgemachtem), um mein Elterngeld etwas aufzubessern da wir nun das zweite Kind erwarten.
Die zuständige Frau sagte mir jeder Euro den ich verdiene würde die Erstattung komplett kippen.
Ich habe dann im Gesetz nach geschaut und im §10 HMuSchuEltZVO gesehen, dass es nicht als schädliche Teilzeitbeschäftigung gilt, falls die Tätigkeit nur an 50 Arbeitstagen im Jahr ausgeführt wird.
Da wäre ich ja eigentlich drunter, da ich die Tätigkeit nur Sonntags durchführe und monatlich 10 - 15 Std. ausüben kann.
Ich betreue mein Kleinkind Zuhause und habe bald zwei kleine Kinder - mehr ist da sowieso nicht drinne.
Das Gesetz ist eine ziemliche Auslegungssache.
Falls jemand Erfahrungen hat würde ich mich sehr über Informationen (auch per privat Nachricht) freuen!
Liebe Grüße
Beamte Hessen Kleingewerbe nebst Elternzeit
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Mal was anderes, meinst du im Ernst, dass diese 10-30 EUR monatlich, die da bei Rumkommen, da den Kohl fettmachen?
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Ja