Ich bin gerade überfragt und brauche euer Schwarmwissen.
Ich bin in ungekündigter Stellung und habe EZ bis Ende Juli, die ich eigentlich verlängern wollte wegen Kitaplatz frühestens nach den Sommerferien, mit Eingewöhnungszeit gehe ich vom Oktober aus.
Jetzt ist es so, dass ich 1.die EZ bei meinem alten Chef verlängern wollte, um eben bis Oktober Luft zu haben und mich neuorienteiren muss, da ich AE bin und andere Konditionen brauche.
Mit viel Glück haette ich die Chance auf eine neue Stelle ab März, das mich das in meiner Planung nun ratlos dastehen lässt, könnt ihr sicher verstehen, ich brauche euren Input...
1. Mein EG läuft bis Juni, reguläres EG, wuerde ich das abgezogen bekommen, wenn ich jetzt in TZ arbeite? Oder ist das kein Zusatzverdienst. Dass ich als AE auf jeden Pfennig anweisen bin plus ich Kosten für Kinderfrau o.ä habe, muss ich nicht erwähnen.
2.ich fair gegenüber meinen ersten Chef sein, kann ich erst die EZ verlängern und dann doch kündigen?
3.kann ich woanders anfangen zu arbeiten, obwohl die EZ bei meiner altern Stelle bis Juli läuft? Verfällt diese?
4.wobei,keine EZ in neuer Stelle, kein EG, oder? Ojeoje...
5. Wie wuerdet ihr es angehen, um an eine Betreuung zu kommen? Mir blutet das Herz und ich fuehle mich der wertvollen Zeit mit meinem Baby beraubt, so kein Angebot kriege ich aber nie wieder und es wuerde unser Leben nach der EZ sehr erleichtern.
Ich hab Angst vor Punkt 4...da wuerde ich noch total draufzahlen...
Danke
Jobangebot in EZ, was mit EG? Alleinerziehend... Schwarmwissen gefragt
Also...
..Da du sagst du beziehst normales EG während der EZ, hast du nur ein jahr EZ angemeldet? Dann muss der AG einer Verlängerung nicht zustimmen. Man muss sich für die ersten zwei Jahre festlegen.
Entweder das mit dem neuen Job klappt, wird das Gehalt angerechnet. Ggf den Rest in EG plus wandeln. Während EZ maximal 30std/Woche möglich.
Was für kündigsfristen du einhalten musst weiß ich nicht.
Fairness hin oder her .. man weiß auch nicht was der AG plant. Daher würde ich erstmal gucken was für dich günstig ist.
Wichtigste Regel: Elterngeld und Elternzeit haben nix miteinander zu tun. Du kannst ohne Elternzeit Elterngeld bekommen und ohne Elterngeld in Elternzeit sein.
1.) Wenn Du während des Elterngeldbezugs Geld verdienst, wird das entsprechend angerechnet, nicht pauschal abgezogen. Elterngeld ist eine Ersatzleistung für entgangenes Einkommen. Angenommen, Du hast im Berechnungszeitraum 2000€ im Monat verdient, dann entgehen Dir bei ganz zu Hause bleiben, 2000€ und Du bekommst 1300€ Elterngeld. Wenn Du 1000€ verdienst, entgehen Dir im Vergleich zum Berechnungszeitraum 1000€ und Du bekommst nur 650€ Elterngeld. Zumindest beim Basiselterngeld. Bei Elterngeld+ ist das ein wenig komplizierter, aber das hast Du ja nicht.
2.) Naja, fair und Arbeitsverhältnis ist so eine Sache, schlussendlich muss jede Partei sehen, wo sie bleibt. Dein Chef erleidet bei dem Vorgehen ja keinen materiellen Schaden und wird sich vermutlich auch nicht in den Schlaf weinen.
3.) Ja. Du kannst beim neuen AG auch wieder Elternzeit anmelden, Du musst die üblichen Fristen wahren. Allerdings darfst Du in Elternzeit höchstens 30 Std / Woche arbeiten.
4.) siehe oben
5.) Das mit der Betreuung wird vermutlich schwierig - je nachdem wieviele Stunden Du arbeiten möchtest. Wenn Du - wie angedeutet - eine Kinderfrau nimmst, musst Du schon sehr gut verdienen um das stemmen zu können. Tagesmutter oder Krippe für unter 1jährige sind wahrscheinlich schwer zu finden, da für so Kleine kein Rechtsanspruch auf Betreuung besteht. Und wenn man bedenkt, dass Dein Baby ja auch noch eingewöhnt werden muss, wird das auch zeitlich sehr, sehr sportlich.
Grüsse
BiDi