Hallo ihr Lieben
Ich habe eine Frage und zwar habe ich im Internet etwas von anrechnen der mutterschutzfrist gelesen ...
also am Tag der Entbindung hat man 8 Wochen Mutterschutz ? Und dann elternzeit ? Also sprich 10 Monate statt 12?
Verstehe es nicht bitte um Erklärung ..
Elternzeit beantragen?
Elternzeit hast du 3 Jahre. Die Mutterschutzzeit nach der Geburt wird aber auf die Elternzeit angerechnet. Das heißt, du kannst bis zum 8. Geburtstag insgesamt 36 Monate Elternzeit nehmen.
Wenn du ElternGELD beantragen möchtest, dann sind die Monate mit Mutterschaftsgeld immer auch Basiselterngeldmonate. Da dr Mutterschutz idR 8 Wochen nach der Geburt beträgt, sind diese 2 Monate automatisch Basiselterngeld. Die restlichen 10 Monate Basiselterngeld kannst du aber aufteilen, wie du möchtest (maximal in 22 Elterngeld plus Monate).
Elterngeld und Elternzeit haben nichts miteinander zu tun.
Ich glaube du vermischst Elterngeld und Elternzeit. Elternzeit beginnt nach dem Mutterschutz und ist so lange, wie du halt anmeldest (maximal 3 Jahre).
Basiselterngeld gibt es maximal 12 Monate nach der Geburt (inkl. Mutterschutz, plus max 2 Monate für den Partner).
Tut mir total leid finde das so super verwirrend ...
der Geburtstermin ist der 01.06.2021 , der Papa würde auch 2 Monate nehmen wollen. Wann müsste ich dann wieder arbeiten??
Wenn du nur die 12 Monate Basiselterngeld nehmen willst und im Anschluss direkt wieder arbeiten willst, ist dein erster Arbeitstag der erste Geburtstag des Kindes.
Du kannst dir Basiselterngeld aber auch als Elterngeld plus auszahlen lassen. 1 Monat Basiselterngeld = 2 Monate Elterngeld plus (die Hälfte € vom Basiselterngeld). Monate mit Mutterschutz MÜSSEN Basiselterngeld Monate sein, dh Geld kannst du für maximal 22 Monate bekommen: 2 Basiselterngeld und danach 20 Elterngeld plus.
Wann dein Partner das Elterngeld beantragt ist dafür erstmal egal. Er kann das parallel zu dir bekommen.