Guten Abend zusammen,
Ich weiß nicht ob das die richtige Gruppe ist und ob mir da jemand weiter helfen kann.
Wenn ich jetzt in meiner Elternzeit wieder schwanger werden würde wie wäre das denn dann mit der Bezahlung vom Arbeitgeber?
Ich habe bis vor der Geburt immer voll Gehalt bekommen. Das wäre ja dann sicher nicht mehr der Fall wenn ich zu dem Zeitpunkt in Elternzeit bin.
Ich hoffe das ist halbwegs verständlich. Weiß nicht recht wie ich die Frage besser formulieren soll
Liebe Grüße 😊
In Elternzeit wieder schwanger
So lange du in Elternzeit bist läuft die Elternzeit weiter. Du kannst sie nur durch den Mutterschutz (6 Wochen vor / 8 Wochen nach ET) unterbrechen.
Sollte deine Elternzeit von Kind 1 vor dem Mutterschutz von Kind 2 enden, dann gehst du wieder arbeiten. (Ggf je nach Beruf bekommst du dann ein Beschäftigungsverbot).
Hey es wird wohl irgendwie so gerechnet, dass die wlternzeit nixht als verdienst zählt...
Also zb wenn dein 2 Kind zur Welt kommt, bevor das erste 1 Jahr wird... wirst du das ganze Geld wie vorher angerechnet bekommen. Weil das Jahr vor der elternzeit wo du komplett gearbeitet angerechnet wirst...
Wenn dein zweites Kind zb zur Welt kommt, wo du nach einem Jahr schon einige Monate arbeitest ... dann werden die Monate gezählt und die rechtlichen die bis zu den 12 Monaten fehlen vor der elternzeit mit dem verdienst gerechnet.. hoffe du verstehst was ich da schreibe 😀😀😀
Guten Abend.
Genau - wenn du in der Elternzeit schwanger wirst, hast du vom Arbeitgeber keinen Anspruch auf Lohn etc. Solltest du im 1. Jahr schwanger werden hast du aber zumindest wieder vollen Elterngeldanspruch. Ansonsten läuft deine Elternzeit (je nachdem wie lange du genommen hast) einfach weiter bis zur Geburt des zweiten Kindes oder wenn die Elternzeit von Kind 1 während der SS ausläuft musst du theoretisch wieder arbeiten gehen bis zum Mutterschutz oder eben ins Beschäftigungsverbot gehen - wenn du einen Job hast in dem so eines ausgesprochen wird. Dann bekommst du auch wieder Lohn. Wenn du im zweiten Jahr Elternzeit schwanger wirst und nicht arbeiten gehst, hast du nur den Mindestanspruch an Elterngeld bei Kind 2. das ist ziemlich wenig. Ich hab mich lange mit dem Thema beschäftigt und immer wieder kam was neues dazu.
Bei mir war es jetzt so, dass ich genau mit Ende der Elternzeit (1 Jahr) ungeplant wieder schwanger war. Ich hatte Glück weil ich Vollzeit wieder anfangen konnte und direkt ins Beschäftigungsverbot geschickt worden bin, weil ich in einem Beruf tätig bin in dem man schwanger nicht arbeiten darf und auch keine Möglichkeit für eine andere Tätigkeit besteht. Somit habe ich volle Bezüge und auch vollen Elterngeldanspruch. Das war aber jetzt wie gesagt, ein „Zufall“ dass sich das so ergeben hat. Es ist immer schwierig das so ausführlich zu schreiben, dass es verständlich ist. Und dann ändert sich die Regelung auch immer mit dem Zeitpunkt der SS und wann die Geburt des zweiten Kindes ist. Kompliziert - aber lass dich doch mal telefonisch beraten.
Lg
Danke das war sehr verständlich. Habe mir schon gedacht das das alles mega kompliziert ist 🤦🏼♀️
Es ist eigentlich ganz einfach:
Es werden für die Elterngeldberechnung die letzten 12 Monate vor der Geburt hergenommen. Ausgeklammert werden Monate mit
- Mutterschaftsgeld
- Lebensmonate 1-12 (Basiselterngeld) oder 1-14 (Elterngeld plus) vom ersten Kind
Für diese ausgeklammerten Monate werden eben Monate von vor dem Mutterschutz von Kind 1 herangezogen.
Alle anderen Monate, in denen du nicht gearbeitet hast, gehen mit 0€ in die Berechnung ein.
Man sagt, dass zwischen der Geburt vom ersten und vom zweiten Kind maximal 14 (Basiselterngeld) bzw. 16 Monate (Elterngeld plus) liegen dürfen, damit du das gleiche Elterngeld wie bei Kind 1 bekommst
Du darfst während der Elternzeit aber in Teilzeit arbeiten, dann würdest du etwas verdienen und dein Elterngeld würde sich erhöhen.
Während der elternzeit muss der AG gar nichts zahlen, du kannst sie vorzeitig beenden, also zum neuen Mutterschutz, dann bekommst du wieder deinen AG Zuschuss und das von der KK. Wenn du nun z.b. 2 Jahre elternzeit nimmst, relativ zeitnah wieder schwanger werden möchtest, würde ich dir raten auf jedenfall 14 Monate EG zu beziehen, da das das maximum ist welches aus der Berechnung rausgenommen werden kann, wenn du nämlich nur 12 Monate beziehst, können auch nur 12 Monate rausgenommen werden. Mutterschutzmonate werden auch herausgelassen bei der Berechnung, somit würden nur noch Monate mit 0 Euro in die Berechnung gehen die zwischen Ende des Elterngeldes (max. Aber 14 monate) und neuem Mutterschutz bestehen. Bei meiner Großen habe ich z.b. 4 Leer Monate und das Elterngeld ist minimal weniger (die Mädels haben ca.20 Monate Abstand zueinander). Nun ist noch ein weiteres Kind unterwegs, der Abstand würde 17 Monate betragen zum kleinsten und ich bekomme das selbe Elterngeld wie beim kleinsten Kind ohne neue Leermonate in der Berechnung.
Also es kommt halt auch echt drauf an wie der Mutterschutz fällt, je nachdem darf 16 oder 17 Monate zwischen Kind und Kind liegen, aber nur wenn du wirklich 14 Monate elterngeld bekommen hast.
Hi.
Darf ich da kurz zwischenfragen. Wie alt war deine Große Tochter denn als du mit Nummer 2 schwanger geworden bist?
Wir haben folgende Konstellation:
ich würde eben wenns klappt auch gerne Nummer 2 sinnvoll hintendran hängen.
K1 ist gute 7 Monate alt (21.5.20) wir haben 14 Monate Elterngeld (ich 12+mein Mann 2).
Lg lillymaus
Hallo, grundsätzlich bekommst du ja in der Elternzeit kein Geld von deinem AG, sondern vom Staat.
Wie hoch das EG wird hängt davon ab in welchem Abstand die Kinder geboren werden. Monate mit Elterngeldbezug werden von der Berechnung fürs neue EG ausgeklammert und mit deinem ursprünglichen Gehalt berechnet. Monate in denen du kein EG mehr bekommen hast werden mit 0€ in die Berechnung genommen. Dann gibt es ja auch noch den Geschwisterbonus.
Was du aber aufjedenfall tun solltest ist deine Elternzeit zu Beginn des neuen Mutterschutz zu beenden. Dann bekommst du wieder Mutterschaftsgeld.
LG und alles Gute 🍀