Huhu,
Ich wollte gerne mal wissen ab wann man als Angestellter Bußgelder übernehmen muss.
Bei Fahrern ist es ja glaube ich klar dass sie Strafzettel übernehmen müssen, aber wie ist das zb bei Verstößen gegen das JuSchG oder die aktuellen Infeftionsschutzauflagen? Muss mich mein Arbeitgeber am besten schriftlich darauf hinweisen dass ich zb auf Einhaltung der Maskenpflicht achten muss und Bußgeldübertragung androhen oder kann er das 'einfach so'.
Danke schonmal
Pikku
Haftung für Rechtsverstösse
So richtig verstehe ich deine Frage gerade nicht, aber wenn du bspw darüber aufgeklärt wurden, dass du den Jugendschutz einzuhalten hast oder eine Maske zu tragen und du hältst dich nicht dran, musst du die Kosten tragen.
Klingt für mich fast so als würdest du im LEH arbeiten. Dort werden egtl die Mitarbeiter darüber informieren und müssen dann die Schulung bzw Info mit einer Unterschrift quittieren.
Die Frage kommt eigentich aus einem anderen Forum, da gehts um Coronamaßnahmen an ner Tanke, bei uns in der Firma ist es eben so dass wir Anweisungen haben die wir unterschrieben haben, was ist aber wenn nicht? Ich werde das auch oft von Freunden gefrag. Gerade bei so Sachen wie Tanke und Tante Emma Laden und so auf dem Land steht schnell mal ne Aushilfe im Familienbetrieb hinterm Tresen wo diese Formalitäten nie so gewachsen sind wie in den Ketten.
Jeder halbwegs vernünftig denkende Mensch weiß um die derzeitig einzuhaltenden Hygieneregeln und um das Jugendschutzgestz. Da braucht man doch keine schriftliche Anweisung des Arbeitgebers - auch nicht auf dem Land (oder sind die Bewohner dort dämlicher als in der Stadt?).
Also ich sag dir wie das bei meinen Nebenjob damals war:
Wir wurden mehrmals im Jahr aufgeklärt und haben diese Unterweisung unterschrieben. Wurde der Jugendschutz verstoßen hatte meine Chefin die Wahl mit : sie zahlt die Strafe oder je nach dem konnte sie die Strafe auch auf uns abwälzen denn: im Regelfall sind Bußgelder nicht so hoch dass die Angestellten es nicht zahlen könnten.
Zuletzt hatte meine Chefin bei Bußgelder die Angestellten selbst zahlen lassen und hatte damit auch recht denn nicht sie hat gegen den juschu verstoßen sondern wir als Angestellte. Und die Unterweisung hatte ja stattgefunden.