Kündigung in Kurzarbeit

Hallo.
Ich habe in Kurzarbeit 0 (Fitnessstudio, komplett geschlossen im Lockdown) mit einer Frist von 4 Wochen zum 15.2. gekündigt. Habe auch schon einen neuen Arbeitsvertrag und nun die Möglichkeit vom 15.1.bis15.2. Als 450€ Job in der neuen Firma einzusteigen. Mit Zeitpunkt der Kündigung erlischt ja der Anspruch auf Kurzarbeitergeld und ich bekomme für den letzten Monat nochmal volles Gehalt.

Nun habe ich den Nebenjob meinem (Noch) AG gemeldet und bekam als Mailantwort, dass ich Lohnabrechnungen vom Nebenjob einreichen soll,damit sie mein Gehalt berechnen können weil das Einkommen auf das Kurzarbeitergeld angerechnet wird?! Ich bin doch aber nicht mehr in Kurzarbeit? Mein neuer Chef meinte, ich soll erstmal gar nicht reagieren.
Hat da jemand Erfahrung oder zusätzliches Wissen?

Vielen Dank für Aufklärung ;)

1

Ich habe während der Kurzarbeit auch einen 450€ Job angefangen und muss die Gehaltsabrechnung niemandem vorlegen da der 450€ Job überhaupt nicht auf das KuG angerechnet wird selbst wenn ich über mein normales Nettogehalt komme (was ich jeden Monat tue).

2

Wundert mich, dass das geht. Da bereichert man sich ja noch an Kurzarbeit.

3

Das hat ja die Bundesregierung selber beschlossen, dass 450€ Jobs nicht angerechnet werden. Zuerst waren es nur die systemrelevanten und später ja auch alle anderen, glaub ich. Das galt ja nur bis 12.2020 und wurde ja auch verlängert wie fast alle anderen Maßnahmen. Und ich finde nicht, dass man sich dadurch bereichert. Denn schließlich arbeite ich ja für dieses Geld und habe dieses Jahr wahrscheinlich eine (für meine Verhältnisse) riesengroße Steuernachzahlung 😊