Schwanger in Elternzeit, wie Elterngeld berechnen

Hallo zusammen,

ich blicke gerade überhaupt nicht durch. Die Elterngeldstelle kann ich telefonisch nicht erreichen. Habe es mehrmals versucht. Bei mir geht es um folgendes:

Ich hatte beim zweiten Kind Elternzeit von zwei Jahren beantragt. Bevor diese endete habe ich erfahren, dass ich erneut schwanger bin. Die Elternzeit hätte aber vor der Geburt des dritten Kindes geendet. Also habe ich die Elternzeit bis zu Beginn des Mutterschutzes verlängert. D. h. bis zum 18.03.2021, da Mutterschutz am 19.03.2021 beginnt. Nun hat mir die Krankenkasse mitgeteilt, dass mir Mutterschaftsgeld zusteht. Soweit alles klar. Das Arbeitsverhältnis besteht ja noch. Wie sieht es aber mit dem Arbeitgeberzuschuss aus? Steht mir dieser zu? Oder kriege ich nur Mutterschaftsgeld?

Die eigentliche Frage ist jedoch, wie ich den Elterngeldantrag später auszufüllen habe. Immerhin habe ich bis Sommer 2020 Elterngeld bekommen und danach nicht mehr. Im Antrag selber stehen folgende Punkte zur Auswahl:

1. Arbeitsverhältnis besteht: Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate
2. nicht erwerbstätig

Bei mir besteht ja in dem Sinne ein Arbeitsverhältnis, jedoch ohne Einnahmen bzw. nur bis Sommer 2020 Elterngeld.

Ich blicke da irgendwie nicht durch, was genau ich dort auswählen kann. Blöd ist, dass ich wirklich seit Wochen bei der Elterngeldstelle telefonisch nicht durchkomme.

Ich hoffe mich kann irgendwer bisschen aufklären :(

Vielen Dank im Voraus.

LG Su

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„ Wie sieht es aber mit dem Arbeitgeberzuschuss aus? Steht mir dieser zu?“
Ja, da du ja in einem Arbeitsverhältnis stehst. Gut, dass du deine Elternzeit bis kurz vor Mutterschutz verlängert hast 👍🏻

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Danke für deine Antwort. Das erleichtert mich 🤭 Jetzt muss ich nur noch wissen, wie ich das mit dem Einkommen auszufüllen habe 😅 Bin ja erwerbstätig, aber ohne Einkommen. Echt verwirrend.

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Rein intuitiv würde ich sagen erwerbstätig, da du ja Mutterschaftsgeld bekommst und die Monate mit Mutterschaftsgeld automatisch als Basiselterngeldmonate berücksichtigt werden. Wärst du erwerbslos, dürftest du diese Monate als Elterngeld plus Monate nehmen.

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