Urlaub vor Mutterschutz... wer kann mir helfen?

Hallo ihr lieben :-)

ich bin schwanger und habe anfang Juli ET. Wäre dann ab Ende Mai im Mutterschutz und wollte eigentlich davor meinen Resturlaub bzw. Urlaub dranhängen.

Nun sagt mir meine Chefin ... betriebsbedingt (für mich wurde bisher keine Vertretung gefunden) gibt sie mir den Urlaub nicht frei, aber ich soll mir keine Sorgen machen, der Urlaub verfällt nicht...

Ich will aber früher gehen... ?

Meine Frage... darf sie das denn einfach verweigern?? #zitter

1

Ist richtig so. Es ist ja ganz normaler Urlaub der auch "nicht genehmigt" werden kann.

Ich hab es selbst zweimal als ganz angenehm empfunden, die Resturlaubstage, die du ja auch im Mutterschutz weiter generierst, am Ende der Elternzeit anzuhängen.

2

Ja, ein Recht darauf hast du leider nicht.

3

Aber gar keinen Urlaub bis dahin, sprich Ende Mai?? Ich bin schwanger. Hab ich nicht ein Reccht darauf den Erholungsurlaub auch zu nehmen?

4

Wie "gar keinen Urlaub". Du wolltest deinen Urlaub direkt vor dem Mutterschutz nehmen, davon war doch die Rede und nicht von 1 woche im März und eine woche im Mai?

7

Ich dürfe gar keine Urlaub nehmen .... nicht nur nicht direkt vor dem Mutterschutz....

weitere Kommentare laden
5

Entgegen meinen Vorrednern bin ich der Meinung das der Urlaub nicht so einfach abgelehnt werden kann siehe https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html

Für eine Ablehnung müssen dringende betriebliche Belange bestehen und auch begründet werden, reine organisatorische gehören da nicht dazu.

Der Urlaub (zumindest der durch Anspruch bis zum Mutterschutz erworbene) muss im laufenden Kalenderjahr gewährt werden.

"Bestehen dringende betriebliche Belange i. S. d. § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG, so müssen die widerstreitenden Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgewogen werden.

Bei dieser Interessenabwägung ist der grundsätzliche Vorrang der Urlaubswünsche des Arbeitnehmers im Auge zu behalten. Führt die Abwägung also zu keinem eindeutigen Ergebnis, so bleibt es im Zweifel bei dem Vorrang der Urlaubswünsche des Arbeitnehmers. Im Rahmen der Abwägung ist auch zu berücksichtigen, ob und inwieweit der Arbeitgeber seine Arbeitsorganisation überhaupt darauf eingerichtet hat, die Urlaubswünsche seiner Arbeitnehmerschaft den gesetzlichen Vorgaben entsprechend erfüllen zu können." aus https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/urlaub-erteilung-23-wuensche-der-arbeitnehmer-vs-dringende-betriebliche-belange_idesk_PI42323_HI2713506.html

Zwar könnte der Personalmangel also die fehlende Vertretung ein betrieblicher Grund sein aber wie löst der Arbeitgeber das denn sonst? Bekommst du das ganze Jahr keinen Urlaub weil es keine Vertretung gibt? Es gibt Personalleasing etc., ab Mutterschutzbeginn muss das ja auch lösbar sein. Es ist auch noch 4 Monate Zeit das zu organisieren ... das sehe ich nicht als dringende betriebliche Belange.

10

Danke für die Antwort, dringende betriebliche Gründe ist denke ich hier Auslegungssache. Für sie ist es zwar so. Ich finde nicht.

Sie bemüht sich auch nicht um Ersatz zu erlangen. Die Anzeige über das Arbeitsamt besteht seit Monaten. Bewerben tut sich nur niemand.

6

Wieviel Resturlaub bis zum Mutterschutz wäre das denn und wann wolltest du Urlaub nehmen?

8

Es wäre ein Resturlaub aus 2020 von 5 Tagen. Und für 2021 bis zum Ende Mutterschutz 16 Tage

11

Also der Resturlaub von 2020 muss dir gewährt werden und die Urlaubstage bis zum Beginn des Mutterschutzes, dafür braucht der AG handfeste Gründe, um abzulehnen.

Die Urlaubstage, die du im Mutterschutz erwirbst hingegen muss er nicht gewähren.