Teizeitstelle zusagen oder Schwangerschaft verkünden

Hallo ihr Lieben,
Ich habe eine Frage und weiß leider nicht wo ich die richtige Antwort dafür bekommen kann.

Zu mir ich bin gerade noch in Elternzeit bis Anfang April. Vor der Schwangerschaft habe ich zu 100% gearbeitet. So nun möchte mein Arbeitgeber von mir bis Anfang nächster Woche eine telefonische Zu oder Absage ob ich dann ab April wieder Teilzeit anfange, sprich zu 50%.
Jetzt habe ich im Internet gelesen dass eine mündliche Zusage auch bindend ist.

Letzte Woche hatte ich einen positiven Schwangerschaftstest in der Hand und kann erst Ende nächster Woche zum Frauenarzt gehen um die Schwangerschaft bestätigen zu lassen. Da ich aber wegen Corona sowieso nicht arbeiten dürfte würde ich also ins in das Beschäftigungsverbot rutschen. Wenn ich also nicht zusage würde ich dann wie vor der ersten Schwangerschaft wieder meine 100% bekommen oder sehe ich das falsch?

Was würdet ihr nun dem Arbeitgeber sagen?
Bin gerade so hin und her gerissen.

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Guten Morgen,
Neben dem was schon gesagt wurde: ohne es jemandem wünschen zu wollen aber nicht wenige Schwangerschaften enden in einer frühen Fehlgeburt.
M.E. sollte dieses Risiko nicht ausgeblendet werden.
Was machst du in diesem Fall?
VG

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Mit einem BV zu planen ist etwas sehr heikel. Solltest du nicht tun.

Könntest du denn überhaupt vollzeit arbeiten, wenn dein AG einen mutterschutzgerechten Arbeitsplatz für dich hat und er dich eben NICHT ins BV schickt?

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Wieso darf man wegen Corona nicht arbeiten?

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Ich denke nicht, dass die pauschale Aussage 'Wegen Corona darf ich eh nicht arbeiten' richtig ist.

Denn es gilt:
Eine Weiterbeschäftigung einer schwangeren Frau darf nur insoweit erfolgen, als durch effektive Schutzmaßnahmen sichergestellt ist, dass die schwangere Frau am Arbeitsplatz keinem höheren Infektionsrisiko ausgesetzt ist als die Allgemeinbevölkerung.

Du solltest also einkalkulieren, dass Du, wenn Du wieder in Deinen Vollzeitarbeitsvertrag einsteigst, auch Vollzeit arbeiten musst. Wenn das dann nicht möglich ist, musst Du kündigen - und das ist finanziell die denkbar schlechteste Option.

Grüsse
BiDi

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Hallo,

Wie die anderen schon geschrieben haben - auf ein BV spekulieren ist heikel. Im Falle einer Fehlgeburt erlischt es und was machst du dann mit deinem ersten Kind? Hast du eine Betreuung, die eine Vollzeitstelle abdecken kann bzw. könnte der Vater dann übernehmen? Abgesehen davon wird der AG wohl 1 und 1 zusammenzählen, was ggf. nicht die große Begeisterung hervorrufen wird.

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Ich würde beides machen und das ganz transparent kommunizieren. also ich würde sagen, dass ich ganz frisch schwanger bin und fragen, ob es einen Mutterschutzgerechten Arbeitsplatz für mich gibt. Das kann der AG ja direkt Mal klären. Und direkt aber auch sagen, dass WENN es einen Arbeitsplatz gibt, ich mit 50% zurückkommen will.

Grundsätzlich ist ein BV für den AG ja nicht schlimm, die Kosten bekommt er ja zurück.

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Hallo,
Das Geld für ein BV fällt nicht vom Himmel sondern wird auf alle AG umgelegt, von "umsonst" kann da keiner ernsthaft sprechen. Außerdem muss er den Urlaubsanspruch der dabei entsteht in voller Höhe alleine tragen.
VG