Hallo, vielleicht kennt sich ja jemand aus und kann mir helfen.
Ich habe Anfang Juli einen Arbeitsvertrag unterschrieben mit Arbeitsbeginn zum 1.8. Kurz darauf (Ende Juli) habe ich aber erfahren, das ich schwanger bin. Da ich in der Pflege tätig bin wurde ich direkt ins BV geschickt.
In meinem Vertrag ist ein Bruttogehalt von 1120€ brutto festgehalten (arbeite nur 15,6std.)
Nun ist mir aufgefallen, das auf meiner Gehaltsabrechnung ein Festlohn von 1083€ aufgeführt wird.
Gibt es da Abzüge oder wie ist das zu erklären?
Die 1120€ sind ja das Grundgehalt. ?
Wäre dankbar über hilfreiche Antworten.
Lg junisternchen
Beschäftigungsverbot, anderes Bruttogehalt als im Vertrag vereinbart
Dir steht das gleiche Bruttogehalt zu wie wenn du arbeiten würdest. Der Durchschnitt der Zulagen auch.
Du solltest beim AG nochmal nachhaken.
alles richtig so. Sie hat da einen Denkfehler drin.
Bitte belies dich nochmal. Meine Antwort und der Gedanke der TE sind vollkommen korrekt!
im BV bekommst du das durchschnittliche Gehalt der letzen 13 Wochen VOR Eintritt der Schwangerschaft. Folglich nicht das, was in deinem Vertrag steht, denn der galt ab 01.08.
Liebe Grüße
Davor hatte ich aber kein Gehalt. 🤷🏻♀️ War Hausfrau, habe meine Tochter betreut und habe dann wieder angefangen zu arbeiten.
In diesem Fall sollte das gezahlt werden was vermutlich verdient wird und das wäre Minimum das Bruttogehalt aus dem Vertrag. Habe zwischenzeitlich mit dem AG telefoniert aber noch keine Rückmeldung.
Lg
okay, dass du keine Arbeit hattest wusste ich nich
Danke für eure Antworten.
Ja, soo viel weniger ist es nicht. Aber Geld ist Geld... ich warte jetzt mal ab was der AG sagt.
Danke :)
Viel Glück für dich und eine schöne Schwangerschaft :)