Hallo zusammen,
Ich bin mit unserem zweiten Kind schwanger und arbeite Teilzeit in Elternzeit. Eigentlich hatte ich zwei Jahre eingereicht aber wegen dem Elterngeld für das zweite Kind würde ich ab April bis Mutterschutz( Juni) wieder Vollzeit arbeiten wollen. Dies habe ich noch nicht angegeben da noch keiner was weiß.
Eigentlich wird in meinem Unternehmen niemand in ein BV geschickt. Das hat sich mit Corona etwas geändert und mal muss jemand gehen und mal nicht.
Ich möchte gerne bis zum Ende arbeiten aber manchmal hat man ja nicht die Wahl.
Falls ich jetzt gehen muss wenn ich die Schwangerschaft meinem Chef mitteile, kann ich dann immer noch die Elternzeit vorzeitig beenden oder geht das während einem Beschäftigungverbot nicht wenn es bereits ausgesprochen wurde?
Ich hoffe ich konnte meine Frage verständlich erklären
BV in Elternzeit, Elternzeit vorzeitig küdigen möglich?
Die Frage kommt hier bestimmt jeden zweiten Tag.
Die Elternzeit zu beenden um dann in's Beschäftigungsverbot zu gehen, ist Sozialbetrug und strafbar. Im Beschäftigungsverbot die Elternzeit zu beenden, genauso.
Also:
Nein - das geht nicht.
Grüsse
BiDi
Zusatz zur Vorschreiberin: auch einfach so die Elternzeit beenden geht nicht, außer für den neuen Mutterschutz...
Ok also ich habe das Gefühl ihr versteht mich falsch.
Einem wird immer geraten zwei Jahre Elternzeit zu nehmen und das habe ich gemacht um flexibel zu sein. Mit meinem Arbeitgeber ist besprochen, dass sobald ich kann ich wieder Vollzeit arbeiten werde.
Ich will nicht in ein BV!!!! Ich will arbeiten, und ich werde wieder in Vollzeit gehen ab April bis zum Mutterschutz womit der Arbeitgeber (gehe ich von aus) auch einverstanden sein wird. Die Betreuung für das erste Kind ist auch geregelt also ich hoffe es klappt alles so.
Aber wie gesagt in der aktuellen Situation werden doch immer wieder welche ins verbot geschickt und für den Fall hätte ich einfach gerne rechtlich gewusst wie es aussehen würde.
Danke euch und liebe Grüße
1. Nein, du kannst die Elternzeit nicht einfach so vorzeitig beenden, um wieder Vollzeit zu arbeiten. Dies geht nur mit dem Einverständnis des Arbeitgebers.
Solltest du das Einverständnis bekommen und dann ins BV gehen, dann wäre das tatsächlich ziemlich asozial! Ob es dafür rechtliche Konsequenzen gibt, weiß ich nicht.
2. wenn du Teilzeit in Elternzeit arbeitest und bei einer Schwangerschaft ein BV bekommst, dann gilt das natürlich auch für die Teilzeittätigkeit. Du bekommst dann entsprechend dein Teilzeitgehalt.