Hallo...
Und zwar bin ich noch 2 Monate in Elternzeit(bis März), und bin erneut schwanger. Ich müsste nach meiner Elternzeit,also ab März, direkt ins Beschäftigungsverbot kommen da ich mit Strahlungen arbeite.
Habe auch in der 1. SS sofot BV bekommen.
Meine Frage, bekomme ich im BV wieder volles Gehalt, obwohl ich nicht gearbeitet habe nach der Elternzeit, da ich ja wieder schwanger geworden bin ?!
Zur Info, habe 2 Jahre elternzeit genommen.
LG
Nach Elternzeit, Beschäftigungsverbot
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Huhu, wenn nichts anderes vereinbart/unterschrieben wurde lebt nach der Elternzeit dein alter Vertrag von vorher wieder auf. Dieses Gehalt bekommst du dann auch im BV, egal ob du zwischendurch wieder gearbeitet hast oder nicht. Alles Gute