Schwanger in der stationären Pflege

Ich habe eine Frage bezüglich der arbeit als schwangere im altenheim. Ich arbeite als Fachkraft in der stationären Pflege und werde zur Zeit durch meinen Arbeitgeber nur noch in die spätdienste eingeteilt. Zudem laufe ich die spätdienste mit 1 Helferin von 14 Uhr bis 17 Uhr und ab 17 Uhr kommt dann eine weitere Helferin dazu die jedoch auch schwanger ist im 8 Monat. Meine Frage ist ob dies so rechtlich zulässig ist. Denn mein Arbeitgeber hat auch keinen meiner Kollegen über meine Schwangerschaft informiert und ich arbeite normal wie sonst weiter.

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Hey. Also ich kenne es so nicht. Habe selbst jahrelang in der Pflege als WBL gearbeitet und unsere Mitarbeiter sind direkt ins beschäftigungsverbot gegangen.

Rechtlich gesehen darfst du arbeiten, allerdings müssen die ganz viele Dinge beachtet werden. Du darfst zB nicht länger als (ich glaube) 20 Uhr arbeiten, nicht schwerer als 5 Kilo tragen( geht ja In der Pflege nicht) und auch nicht mit Medikamenten in Berührung kommen. Und da stell ich mir die Frage, wenn du alleine als pfk bist, dann muss du ja evtl auch Insulin spitzten und so ?! Das wäre nicht erlaubt.

Dein Chef MUSS mit dir eine Gefährdungsbeurteilung ausfüllen. Da müsste dann dein Chef schnell merken das er dich so nicht beschäftigen darf.

Schau dir doch mal das Mutterschutzgesetz an. Da steht alles beschrieben was du nicht mehr darfst. Dann würd ich direkt dein Chef damit konfrontieren.

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Also ich bin Altenpflegerin und arbeite ebenfalls in der stationären Pflege. Ich wollte unbedingt weiterarbeiten, weil ich nicht weiß, was ich den ganzen Tag daheim tun soll. Ich habe auch noch keine weiteren Kinder.

Ich musste aber ins Beschäftigungsverbot gehen, wurde quasi gezwungen. Weil in der Pflege und dann nicht mehr als 5 kg heben, geht nicht.

Ich glaube nicht das es bei dir rechtens ist. Lass die bitte deine Gefährdensbeurteilung geben, und mache einen Abgleich vom Mutterschutzgesetz. Ob alle Punkte die du arbeiten musst, komform mit dem Gesetz sind.

lg

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Hallo,

Ich kann mich den anderen nur anschließen.

Hinzu kommt noch die Gefahr durch die Pandemie. Auch dazu gibt es neue Bestimmungen bezüglich Mundschutz (bei uns sind FFP2-Masken Pflicht) und auch unnötigem "Publikumsverkehr" sprich zu viele Kontakte.

Eine Kollegin von mir wurde bei Pandemie-Beginn noch ins BV geschickt deswegen, obwohl wir den Arbeitsplatz in Bürotätigkeit geändert haben.

Wenn du beim Arbeitgeber nicht weiter kommst wende dich an die entsprechenden Aufsichtsbehörden.

Lass da bitte nicht locker. Wenn du noch Fragen hast kannst du mich gerne anschreiben, bin recht nah am Thema weil ich regelmäßig damit zu tun habe.

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Ich bin auch Altenpflegerin und habe 2018 schwanger gearbeitet.

Eigentlich darfst du fast nichts mehr machen. Nicht lagern, nicht mobilisieren, nicht spritzen, medis sind Grauzone. Du darfst nicht mit potentiell infektiösem Materialien Verbindung kommen, also eigentlich auch keine Intimpflege, inkowechsel oder Verbände. Alleinarbeit ist verboten und du darfst auch zb im Notfall eigentlich nicht reanimieren.

Ab dem 4. Oder 5. Monat darfst du nicht nach 20 Uhr arbeiten. Sonn- und Feiertage nur mit Freizeitausgleich.

Dazu kommt ja aktuell noch Corona, da weiß ich aber nicht genau, wie das ist. Vor dieser Frage stehe ich aktuell selber auch.

Grenzwertig finde ich auch, dass du mit einer weiteren hochschwangeren arbeitest.

Dass du schwanger bist kannst du den Kollegen ja selbst sagen.

Ich würde da auf jeden Fall nachhaken, das kann so nicht richtig sein.

Grüße, junalia

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Huhu,
Ich kann mich meinen Vorrednerinnen nur anschließen.

Das Mutterschutzgesetz hat sich letztes Jahr im Januar verschärft.
Ich wurde daher von meinem Arbeitgeber, sofort nach Bekanntgabe der Schwangerschaft, ins betriebliche BV geschickt, da man in Kombination mit der Mundschutzspflicht der Pandemie ( darf laut Mutterschutz glaub nur eine gewissen Zeit am tag getragen werden ) die Auflagen nicht erfüllen kann.
Bei uns in der Klinik ist selbst im Bürobereich die Mundschutzpflicht, weshalb ich gar nicht kommen durfte.
Die müssen mit dir eigentlich sowieso eine Gefahreneinschätzung machen und durch die Pandemienmaßnahmen kommst du dann automatisch ins BV.

Ich würde dir raten es schnellst möglich mit deiner PDL und deinem Gyn. besprechen.