Unterhaltsvorschuss und Partnermonate + St.klasse

Hallo ihr lieben,

Es geht um folgenden Fall einer Bekannten:

Sie hat erfahren dass sie schwanger ist.

Zu ihr:
Geht arbeiten, hat Anspruch auf EG

Zu ihm:
Ist nach dem Studium und kurzer Anstellung ins ALG 2 gerutscht und steckt da fest corona-und mittlerweile gesundheitsbedingt fest.

Beide sind noch nicht lange zusammen und wohnen dementsprechend noch nicht zusammen, wollen aber zusammen bleiben- er will sich für das Kind da sein und sich kümmern.

Nun hat sie große Angst vor dem was kommt und vorallem wie sie es finanziell stemmen soll- er ist momentan nicht in der Lage was dazu zu zahlen. Er hat sich fest vorgenommen, dass es in einem Jahr wieder wird mit Arbeiten gehen, aber darauf will sie sich schlichtweg nicht verlassen. Muss er den Vorschuss sodann zurückzahlen oder fällt einfach sobald er arbeitet das ganze einfach nur aus dem Zuständigkeitsbereich der Unterhaltsvorschusskasse und er ist zuständig?

Sie würde für das Kind Unterhaltsvorschuss beantragen wollen, er hat aber Angst, dass er es, sobald er arbeiten kann zurückzahlen muss.

Auch weiss sie nicht, ob sie, da beide getrennt wohnen, in Steuerklasse 2 rutschen darf?

Die Partnermonate würden komplett wegfallen, oder? Er arbeitet ja nicht und sie kann die Monate nicht als alleinerziehende beanspruchen, da geteiltes Sorgerecht und Alleinerziehend ist sie ja durch das geteilte Sorgerecht nicht?

Ich kenne sie nicht gut, aber möchte ihr da gern bisschen helfen, da sie sehr aufgewühlt ist.

Danke :)

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Bei solchen komplexen Fällen würde ich immer zu der kostenlosen Schwangerenberatung bei der Stadt/Kommune bzw. dem Landkreis gehen

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Wenn er für den Unterhalt aufgrund zu geringem Einkommens nicht leistungsfähig ist bekommt sie Unterhaltsvorschuss. Wenn er wieder leistungsfähig ist fordert höchstwahrscheinlich das Jugendamt ihn zur Rückzahlung auf ( 3 Jahre Verjährungsfrist, mit erwirktem Titel 30 Jahre). Allerdings hat dann laufender Unterhalt Vorrang.

Egal wie er bleibt auch seinem Kind gegenüber zur Nachzahlung verpflichtet wenn sie den Unterhalt einfordert und tituliert, auch da laufen Schulden auf.

Wenn beide getrennt wohnen, ist sie, wenn sie alleine ohne weiteren Erwachsenen im Haushalt mit dem Kind lebt, alleinerziehend. Die Sorgerechtsaufteilung interessiert dabei niemanden. Damit kann sie Steuerklasse 2 und auch die Partnermonate beanspruchen.