Hallo Zusammen, habe ein wahrscheinlich etwas ungewöhnliches Anliegen. Mir wurde Ende Oktober vom Betriebsarzt ein individuelles Beschäftigungsverbot in meiner Schwangerschaft ausgestellt. Zumindest dachte ich das bis heute. In dem Schreiben stand drin, dass er ein BV ab dem xx.10.2020 empfiehlt, aufgrund gesundheitlicher Bedenken. Er sagte zu mir, dies sei das BV, ich müsste es nur beim AG abgeben. Das Weiterleiten an die KK müsse ich nicht übernehmen. So weit so gut. Habe am gleichen Tag natürlich meinen AG informiert und ihm den Brief gegeben. Dieser wurde dann auch gelesen und ich habe ihm meine kompletten Arbeitsutensilien vorbei gebracht (Laptop etc.).
Heute bekomme ich Bescheid, dass ich jetzt schon über 300 Minusstunden gesammelt hätte, weil das BV ja nur eine Empfehlung sei. Ich versteh die Welt nicht mehr. Der Arzt sagt, er könne mir nichts anderes geben, als dieses Formular. Super. Was mache ich in dem Fall? Ich war jetzt drei Monate im BV und dachte, es wäre alles ok. Von meinem Arbeitgeber habe ich bis auf heute auch nie was gegenteiligen gehört. Vielleicht kann mir ja jemand helfen. Lieben Dank!
Beschäftigungsverbot wird nur "empfohlen"
=> Rechtsanwalt.
Hallo, bei uns ist es so das der Betriebsarzt kein Beschäftigungsverbot aussprechen darf. Er gibt an den AG eine Einschätzung vor allem im Bezug auf den Mutterschutzkonformen Arbeitsplatz. Kann der Arbeitgeber dem nicht nachkommen spricht er ein Beschäftigungsverbot aus. Unser Betriebsarzt untersucht die schwangeren auch nicht, sondern überprüft gemeinsam ob der Arbeitsplatz bzw die Umstände es möglich machen dort zu arbeiten.
Komisch ist das aber schon, du hast doch mit Sicherheit Lohn bekommen. Den du ja mit Sicherheit nicht bekommen hättest wenn du quasi unentschuldigt fehlst.
Deshalb hat sie ja Minusstunden, weil sie Lohn bekommen hat.
Wenn ein Mitarbeiter unentschuldigt fehlt, bekommt er von mir doch keinen Lohn.
"In dem Schreiben stand drin, dass er ein BV ab dem xx.10.2020 empfiehlt, aufgrund gesundheitlicher Bedenken"
Es war also nur eine Empfehlung. Und wie hat sich der AG dazu geäußert?
"Habe am gleichen Tag natürlich meinen AG informiert und ihm den Brief gegeben. Dieser wurde dann auch gelesen und ich habe ihm meine kompletten Arbeitsutensilien vorbei gebracht (Laptop etc.)."
Wurdest du dazu aufgefordert? Gab es irgendeine Reaktion deines AGs?
"Von meinem Arbeitgeber habe ich bis auf heute auch nie was gegenteiligen gehört."
Also hast du kein offizielles BV. Ziemlich blöd gelaufen. Gibts in der Firma denn keine Kommunikation?
Der Betriebsarzt darf kein BV aussprechen, das muss dein Arbeitgeber machen und davon ist der Betriebsarzt wahrscheinlich auch ausgegangen.
Vom AG hättest du dann schriftlich ein BV bekommen müssen.
Da warst du leider etwas leichtgläubig.... was ist mit den Lohnabrechnungen? Steht da nichts drauf? Bist du nie mit deinem AG im Gespräch?
Du solltest dich schleunigst mit deiner/m Vorgesetzten zusammensetzen und ein vernünftiges Gespräch führen. Vielleicht erkennen sie die Empfehlung ja noch an.
Haben die nie versucht dich zu erreichen?
Wer bei uns unentschuldigt fehlen würde bekäme mich am ersten Tag einen Anruf....
Man verabschiedet sich doch auch ins BV oder in die Elternzeit und spricht miteinander.
Wo steht dass der Betriebsarzt das nicht darf? Das was ich gelesen hab sagt mir nur dass es nicht seine Aufgaben sind aber er theoretisch schon könnte wenn er wollte
Weil der Betriebsarzt eine Stabsstelle ist, der beratend tätig ist. Er berät den AG hinsichtlich eines BVs und der AG muss das BV dann aussprechen
Ich fasse zusammen:
- du warst 3 Monate nicht arbeiten, weil du dachtest, du seist im BV
- du hast seit 3 Monaten dein Gehalt weiter erhalten
- dein AG hat in diesen 3 Monaten nicht einmal versucht, dich zu erreichen
Irgendwie kann ich die Geschichte gar nicht glauben 😄 was ist denn das für eine Arbeit?
Genau das sind die Fakten.
Und was hast du bisher unternommen, um das zu klären?
Puuuuh,ich kann mir garnicht richtig vorstellen wie sowas funktionieren sollte 🙁
Du hast ja kein BV bekommen sondern nur selber eine Empfehlung.
Ich würde mich da mal an einen Anwalt wenden,ich denke er wäre der richtige Ansprechpartner für dich.
Aber ich glaube , ein wenig selbstschuld trägst du leider mit.
Lg und alles gute