Sozialverträgliche Kündigung

Beispiel:

Eine Firma muss Mitarbeiter entlassen, da die Auftragslage schlecht ist. In einer bestimmten Abteilung arbeiten 6 Leute:

1 Azubi (27) - unkündbar
1 Aushilfe Minijob (27, Student)
1 Mitarbeiter - verh./kinderlos (55) - seit 13 Jahren fest in der Firma
1 Mitarbeiter - verh./2 Kinder (50) - seit 2 Jahren fest in der Firma, vorab schon länger als ext. freier Mitarbeiter
1 Mitarbeiter ledig (26) - seit 2 Jahren fest in der Firma
1 Mitarbeiter ledig (25) - hat seine Ausbildung in der Firma gemacht und ist jetzt seit fast einem Jahr fest angestellt

In welcher Reihenfolge könnte man die 4 fest angestellten sozialverträglich kündigen?
Eigentlich geht es nur um die beiden "alten" Angestellten, was zählt mehr, um bleiben zu können? Die zu versorgenden Kinder (ca. 10 + 12) oder das Alter des anderen, der evtl. schwieriger was neues findet? Oder die Dauer der Firmenzugehörigkeit?

#tasse

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Für Betriebsbedingte Kündigungen muss im Normalfall ein Sozialplan erstellt werden. Dieser erstreckt sich über alle Abteilungen und nicht nur auf eine. Normalerweise muss der Betriebsrat eingebunden werden. Habt ihr sowas? Ansonsten empfehle ich eine Rechtsberatung.

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Sozialplan ist erst bei einer gewissen Anzahl an Kündigungen notwendig.

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Das kann man so nicht beantworten, weil sich die Vorauswahl nicht um Abteilungen, sondern um 'vergleichbare Arbeitnehmer' dreht.

Vergleichbare Arbeitnehmer sind solche, die gleiche Arbeiten verrichten oder verrichten könnten. Völlig unabhängig von der Abteilung. Wenn ein Betrieb z.B. 60 Fachkräfte für Bürokommunikation beschäftigt, ist es egal auf wieviele Abteilungen die verteilt sind. Sollen 30 entlassen werden, erfolgt die Sozialauswahl unter diesen 60. Und danach darf nochmal geprüft werden, ob der Mitarbeiter, der z.B. am wenigsten schützenswert ist, nicht doch in besonderem Maße von betrieblichem Interesse ist und von der Sozialwahl ausgenommen wird.

Grüsse
BiDi

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Rein meine Vermutun: Der älter hat bessere Chancen zu bleiben. Eben, weil er "schon" 55 ist und länger in der Firma angestellt. ist.
Der jüngere, also der 50jähr., könnte evtl. wieder als freier Mitarbeiter arbeiten. Zudem wird seine Frau ja wahrscheinlich auch (mit)verdienen.

Mein Bauchgefühl.

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oh je... sorry, Buchstaben und Wörter verschluckt #klatsch

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Ich würde mich an einem punktesystem orientieren:
https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/betriebsbedingte-kuendigung-sozialauswahl-14-auswahlschemata-zb-punktesysteme_idesk_PI42323_HI569913.html
da spielen dann wenigstens keine persönlichen Präferenzen mit rein.

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Da ich denke dass es sowohl für den 55 jährigen als auch für den 50 jährigen schwierig wird, würde ich behaupten, dass da die Wichtigkeit eine Familie ernähren zu müssen höher gestellt wird.
Man muss aber tatsächlich auch noch die Arbeitsleistung und Krankheit betrachten.
Ich persönlich hätte tatsächlich dann ehr einen der jüngeren ledigen gekündigt, da die leichter etwas neues finden und nunmal keine Familie zu ernähren haben.

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Die Sozialauswahl erfolgt nicht nur bezogen auf die Abteilung, sondern den Betrieb.
Ich als Rechtsanwältin empfehle den Gang zum Anwalt für eine korrekte Auskunft.