Flexibilität Elterzeit und Teilzeit in Elternzeit

Hallo zusammen,

folgende Situation, wünsche mir Rat wie ihr in meiner Situation handeln/euch entscheiden würdet.

Bin in der 31SSW mit Zwillingen und habe noch eine Woche bis zum Resturlaub + anschließendem Mutterschutz.
Arbeite Vollzeit in der IT eines großen Konzerns, dieser hängt an der Automobilindustrie und hat schon erheblichen Stellenabbau in den nächsten 2 Jahren angekündigt.

Generell möchte ich gerne nach einem Jahr wieder Teilzeit in meinen Job zurückkehren, auch aus finanziellen Gründen (Verdiene mehr als mein Partner, der sogar Führungskraft in einem kleineren Unternehmen ist). Jetzt ist es aber leider so, dass eins der Zwillinge mit einem schweren Herzfehler zur Welt kommen wird und in jedem Fall mehrere OPs am offenen Herzen benötigt. Der Verlauf hängt davon ab, wie schwer der Herzfehler dann tatsächlich ist und wie gut sie die OPs übersteht. Wenn es Komplikationen gibt, die einen längeren Krankenhausaufenthalt erfordern und sie in ihrer Entwicklung zurückwerfen, dann werde ich sicherlich nicht nach einem Jahr wieder zu arbeiten anfangen, sondern mich um meine Tochter (und natürlich ihre Schwestern) kümmern.

Jetzt habe ich gedacht, kein Problem. Melde ich halt zwei Jahre Elternzeit an und stelle dann rechtzeitig den Antrag auf Teilzeit in Elternzeit mit allen Vorteilen die diese Elternzeit dann mit sich bringt.
Die Woche hatte ich einen Termin mit der Personalabteilung um mich abzusichern und die hat mir was ganz anderes geraten. Sie meinte dass wegen der aktuellen Situation und ohnehin angespannten wirtschaftlichen Lage im Automobilsektor, die nicht geringe Gefahr besteht dass mir der Antrag auf Teilzeit in Elternzeit abgelehnt wird. Damit hätte ich dann erst nach den 2 Jahren Elternzeit den Anspruch auf meine alte Stelle (mit reduzierten Stunden).
Ihr Vorschlag war nur ein Jahr Elternzeit anzumelden und wenn der Verlauf meiner Tochter es erfordert dass ich länger zuhause bleiben, die Elternezeit rechtzeitig zu verlängern.

Das hätte dann soweit ich verstehe den Nachteil, dass ich nach dem Jahr nicht mehr in Elternzeit bin, sondern einen Teilzeitvertrag bekomme und nicht mehr die Vorteile der Elternzeit und Teilzeit in Elternzeit habe. Sprich, ich bin nicht mehr vor Kündigung geschützt und habe auch kein Anrecht auf meine Stelle vor der Elternzeit.
Was ich ausserdem nicht verstehe, ich habe gelesen dass ich mich für die ersten zwei Jahre nach Geburt des Kindes festlegen muss was die Elternzeit angeht. So hätte mein Arbeitgeber doch auch die Möglichkeit der Verlängerung der Elternzeit nach einem Jahr abzulehnen oder?

Für mich scheinen beide Optionen risikobehaftet zu sein und Vor- aber auch Nachteile mit sich zu bringen.
Wie seht ihr das, würdet ihr es riskieren dass der Antrag auf Teilzeit in Elternzeit nach einem Jahr abgelehnt wird? Vielleicht habe ich ja noch was anderes übersehen auf dass ihr mich hinweisen könnt.
Danke für Eure Meinungen im Voraus.

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Mach ein Jahr Elternzeit für Kind eins, und wenn Du absehen kannst, wann Du wieder einsteigen kannst, nimmst Du ab dem ersten Geburtstag der Kinder ein Jahr Elternzeit (mit TZ oder ohne) für Kind zwei.

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Die Variante mit nur einem Jahr Elternzeit ist wesentlich risikoreicher da wie du schon gelesen hast die Verlängerung der EZ dann einfach vom AG abgelehnt werden kann, du keinen Kündigungsschutz hast und dein Antrag auf "normale" Teilzeit mit einfachen betrieblichen Gründen abgelehnt werden kann.

Bei Anmeldung der EZ auf zwei Jahre bist du flexibler mit auf 3 Jahre verlängern da der AG da kein Mitspracherecht hat, Teilzeit in Elternzeit kann nur mit dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden. Die TZ in EZ kannst du flexibler gestalten, mit 7 Wochen Frist verringern, dein Vollzeit-Vertrag bleibt erhalten, du hast Kündigungsschutz. Bei begründeter Ablehnung der TZ kannst du bei einem anderen AG arbeiten. Ich denke da gibt es wesentlich mehr Vorteile. Wenn du jetzt mit der Elternzeitanmeldung schonmal TZ mit einem gewünschten Umfang (zeitlich wieviel Stunden und grobe Verteilung) anmeldest müsste dein AG die TZ innerhalb 4 Wochen ablehnen und dies stichhhaltig begründen.... da für ihn die Auftragslage nicht absehbar ist hat er dahingehend keinen echten betrieblichen Grund, organisatorisch hat er genug Zeit das einzurichten und die Elternzeitvertretung kann passend sachgrundbefristet organisiert werden. Sollte er ablehnen hast du genügend Zeit dagegen vorzugehen oder anders zu planen. Man kann die Elternzeit auch abhängig von einer Zustimmung zur TZ anmelden und muss sich dann mit dem AG einigen. Sollte es sich ergeben das du nach dem Jahr doch nicht zum gewünschten Stundenumfang beginnen kannst oder willst kannst du die Teilzeitstunden bis zu 2 mal ändern und auch auf 0 reduzieren indem du wieder mit 7 Wochen Frist die Änderung anmeldest.

In Variante 2 pokerst du etwas anders und meldest die Teilzeit erst mit 7 Wochen vor deren Beginn an und schaust wie die Gründe der Ablehnung sind. Lehnt er die TZ in EZ berechtigt ab dann kann er auch die normale TZ ablehnen...

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Da du Zwillinge hast kannst du dann auch für jedes Kind Elternzeit separat anmelden und kannst das 2 Jahr noch flexibler als neue EZ für Kind 2 anmelden ohne das der AG ablehnen kann...

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Vielen Dank für deinen ausführlichen Beitrag.
Das sind auch genau die Gründe die für mich rein logisch für die Option Teilzeit in Elternzeit sprechen und gegen die Option die Elternzeit nach einem Jahr zu verlängern oder aber in einen Teilzeitvertrag zu rutschen ohne Elternzeit.
Die Idee den Teilzeitantrag jetzt direkt mit Elternzeitantrag zu stellen ist super, daran habe ich bisher gar nicht gedacht.
Mit meinem Chef bin ich in Kontakt, er weiß über meine Situation Bescheid und hat signalisiert dass es mich sobald wie möglich "wieder haben" will. In den nächsten Wochen wird er auch ziemlich sicher mein Chef bleiben. Was in knapp einen Jahr aufgrund von Organisatorischen Änderungen bei uns ja auch wieder ganz anders aussehen kann und mir kein gutes Gefühl gelassen hätte dass der Antrag wirklich angenommen wird.
So eine Beratung hätte ich mir ehrlich gesagt von der Personalabteilung gewünscht, aber gut dass es da noch dieses Forum gibt #blume

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"Sprich, ich bin nicht mehr vor Kündigung geschützt und habe auch kein Anrecht auf meine Stelle vor der Elternzeit."

Überschätze das nicht. Ich bin in genau der selben Situation wie du, nur in der Teilzeit in EZ-Phase, auch mit Zwillingen. Auch große Umstrukturierungen im Konzern in der Zwischenzeit und ich habe auch auf den Kündigungsschutz gesetzt. Ergebnis: mein AG hat mit Leichtigkeit die Genehmigung für die Kündigung von der Behörde bekommen. Als Grund reichte "keine freie Stelle mehr da".
Widerspruch läuft und Klage läuft auch, aber der Sonderkündigungsschutz aus dem BEEG ist für mich ein Witz.

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Meine Zwillinge sind jetzt 3,5 jahre und ich arbeite seit sie ca 20 Monate sind Teilzeit in Elternzeit. Ursprünglich wollte ich 2 Jahre Elternzeit nehmen, aber die beiden kamen 10 wochen zu früh und durch Hirnblutungen bekam meine Tochter einen Hydrocephalus und musste 2 wochen nach der Geburt operiert werden. Sie ist motorisch entwicklungsverzögert und kann bisher nicht krabbeln und laufen. Ich entschloss mich dann direkt 3 Jahre zu nehmen und evtl vorher schon wieder Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten. So hab ich es auch umgesetzt und aufgrund der ganzen Termine wie Physio , Frühförderung und vielen Arztterminen und gelegentlich Krankenhaus hab ich sogar auf die ganzen 6 Jahre ausgeweitet und arbeite weiterhin Teilzeit in Elternzeit. Drücke euch die Daumen das alles gut wird