Schwanger während der elternzeit und jetzt beschäftigungsverbot

Hallo!
Ich habe auch eine Frage.
Ich bin noch bis zum 04.02.2021 in elternzeit. Ich habe vorher auf 100 % gearbeitet und hatte nun vor auf 50% zu arbeiten. Dies wurde mir meinem Arbeitgeber auch so kommuniziert jedoch bisher nicht in einem änderungsvertrag festgehalten.
Jetzt bin ich erneut schwanger, lasse meine elternzeit regulär zum 03.02.2021 enden und erhalte dann ein beschäftigungsverbot von meinem Arbeitgeber. Das hat er mir bereits gesagt.
Jetzt frage ich mich welcher Lohn für die Zeit des beschäftigungsverbots gezahlt wird. Die 100 % von vor der ersten Schwangerschaft und elternzeit oder die 50% mit denen ich jetzt wieder eingestiegen wäre?

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Wenn geplant war dass du nur 50% arbeitest bekommst du auch nur dafür das Gehalt im BV. Man darf zwar im BV nicht schlechter gestellt werden, aber auch nicht bevorteilt werden. Und es wäre ja eine dauerhafte Änderung der Arbeitszeit geplant, diese wird in einem BV berücksichtigt.

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Es reicht die Textform die ist auch z.B. per Email gegeben https://dejure.org/gesetze/TzBfG/8.html

Wenn ihr euch dazu bereits per Email ausgetauscht habt reicht das als Absprache aus und kann als wirksame Absprache zu einem Teilzeitbegehren führen siehe https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/teilzeit/themen/beitrag/ansicht/teilzeit/teilzeitantrag-auch-per-e-mail-moeglich/details/anzeige/

Habt ihr das nur mündlich besprochen fehlt der Nachweis der getroffenen Abmachung und es sollte der bestehende Vollzeitvertrag gelten.

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Ein Arbeitsvertrag kann auch mündlich geschlossen werden. Somit auch ein Änderungsvertrag.