Elternzeit, Elterngeld und Teilzeit

Hallo,

ich habe einmal eine Frage: Ich bin seit Geburt unserer Tochter im Januar 2020 zuhause und habe bis Juli 2022 Elternzeit bewilligt bekommen. Elterngeld erhalte ich gesplittet bis November 2021. Mein Mann war letzter Jahr ebenso zwei Monate zur Elternzeit zuhause und hat dabei Elterngeld bezogen.

Ab August möchten wir gerne beide in Teilzeit gehen, sodass wir beide uns um die Betreuung unserer Tochter kümmern. Er würde drei Tage arbeiten gehen (circa 60% Anstellung) und ich zwei Tage (circa 40% Anstellung). Beide Arbeitgeber haben auch bereits zugestimmt.

Nun ist meine Frage: Wir hatten erst überlegt, ob wir die letzten Plusmonate Elterngeld in Basismonate umwandeln. Nun kam aber auch der Gedanke auf, ob mein Mann ggf. nochmal zwei, drei oder vier Monate in Elternzeit gehen und dabei Elterngeld beziehen könnte? Das wäre dann April bis Juli 2021 oder zumindest Juni bis Juli 2021.

Wäre das möglich?

Vielen Dank für eure Hilfe.
LG

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Euch stehen insgesamt 14 Monate Basiselterngeld zu. Wenn dein Mann schon 2 hatte und du die übrigen 12 beantragt hast, bleiben für ihn keine mehr übrig. Ansonsten gibt es noch die Partnerschaftsbonusmonate, da könntet ihr noch mal zusätzlich Elterngeld bekommen wenn ihr gleichzeitig in Teilzeit arbeitet. Allerdings kenn ich mich da mit den genauen Voraussetzungen nicht aus, also wie viele Monate und wie viele Arbeitsstunden... LG

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Also Basiselterngeld bekommt ihr wie schon geschrieben nur für die ersten 14 Monate - also bis einschließlich Februar 2021. Alles andere würde dann als Elterngeld Plus weiterlaufen.
Partnerschaftsbonus könnt ihr für 4 Monate am Stück nehmen, wenn ihr beide Teilzeit (25-30 Wochenstunden) arbeitet. Würde also eventuell für euch in Frage kommen?

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Ja, das geht. Er bekommt die entsprechende Anzahl an Elterngeldmonaten quasi von dir. Das bedeutet, dass er z.b. 3 Monate lang Elterngeld plus bekommt, du dafür aber diese 3 Monate weniger Anspruch auf Elterngeld plus hast.
Müsst ihr halt ausrechnen, ob sich das finanziell ausgeht. Dein Mann bekommt natürlich die Höhe an Elterngeld, wie sie für sein Gehalt berechnet wird, also nicht deines.