Hallo ihr Lieben,
ich hoffe ich darf das hier fragen.
Es geht darum, meine Eltern wohnen seit bald vier Jahren in einer vermieteten Eigentumswohnung, der Vermieter hatte damals eigentlich gesagt dass er nicht verkaufen möchte. Nun hat er doch verkauft und meine Eltern wurden wegen Eigenbedarf gekündigt. Bei der Durchsicht der Unterlagen ist nun was aufgefallen. Im
Mietvertrag standen 580€ Kaltmiete und 150€ NK. Meine Eltern haben immer etwas mehr an Umlagen überwiesen, um nicht nachzahlen zu müssen, also anstatt 150€ 170€. Im ersten Jahr hat die Betriebskostenabrechnung auch gestimmt und alles war in Ordnung. Jedoch hat der Vermieter in 18 und 19 einfach die 20€ „eingesteckt“ und nicht mehr an die Hausverwaltung weitergeleitet. Gibt es da ne Chance das Geld(immerhin 720€)wieder zu bekommen? Für 2020 ist die Abrechnung noch nicht erfolgt, da werden wir auf jeden Fall widersprechen. LG
Miete und NK
Wieso fällt euch das erst 3 Jahre später auf?
Im ersten Jahr bei der Überprüfung hat es gestimmt, nur die letzten beiden Jahre nicht. Und da geht man ja nicht unbedingt davon aus dass der Vermieter einem auf einmal „bescheisst“. Es war all die Jahre ein grundsätzliches gutes Verhältnis.
Es gibt doch für jedes Jahr eine Abrechnung, mit Guthaben = Auszahlung oder zu wenig bezahlt = Nachzahlung. Diese müssten deine Eltern doch bekommen haben.
Ja schon aber wie gesagt, da in der Abrechnung fehlen eben die Differenz von den 170€ zu den 150€. Da sie immer rausbekommen haben und es auch im ersten Jahr alles gepasst hat, ist es halt jetzt erst aufgefallen. Der Vermieter hat absichtlich 20€ weniger an die Hausverwaltung überwiesen als im ersten Jahr. Das Verhältnis war immer gut, da glaubt man halt ans Gute im Mensch.
legt für 2019 Widerspruch ein mit den Auszügen, was überwiesen wurde.
Den Vermieter definitiv ansprechen. vlt. ein Versehen?
ihr habt übrigens, falls zu geringe Vorauszahlungen ausgewiesen sind, 1 jahr zeit nach erhalt der Abrechnung, Widerspruch einzulegen. Also für 2019, wenn ihr erst Ende Januar Anfang Februar die Abrechnung bekommen habt, könnt ihr noch Widerspruch einlegen. Wenn ein Guthaben entstanden ist, welches nicht ausgezahlt oder verrechnet wurde, habt ihr drei Jahre Zeit, es einzufordern.
Siehe hier
https://mieterengel.de/nebenkostenabrechnung-fristen/#Anchor2
Wieso 750 Euro?
na 20 euro 3 jahre lang jeden monat 20×3×12=720
Ich dachte es ging nur um 2018 und 2019
Wer hat denn die Abrechnung erstellt. Der Vermieter oder der WEG-Verwalter? Die Abrechnung wird vermutlich richtig sein, euer Anspruch richtet sich, so wie ich das jetzt rausgelesen habe gegen euren Vermieter.
Ja genau. Die Miete wird komplett also mit NK an den Vermieter gezahlt und der hat dir NK an die Verwaltung überwiesen. Die Abrechnung an sich ist korrekt, aber eben nicht der Betrag den der Vermieter weiter überwiesen hat.
Dann solltet ihr euren Vermieter kontaktieren. Der Abrechner konnte ja nur mit dem arbeiten, was er von Eigentümer bekommen hat.