Hallo,
neulich hatte ich einen ganz verzweifelten Thread abgesetzt, dass ich das Erbe nicht antreten möchte, weil meine Schwester und ich eine Wohnung geerbt haben, in der die Lebensgefährtin Wohnrecht hat.
Wir haben nun doch vor dem Ausschlagen einen Anwalt aufgesucht (heute) und der hat uns geraten anzunehmen, denn von dem Wohnungswert, auf den wir die Erbschaftssteuer zahlen müssen, wird das Wohnrecht abgezogen.
Bsp. Wohnung 100.000 € Wert. Wohnrecht 70.000 € Wert - die 70.000 Euro muss laut Anwalt die Lebensgefährtin mit Wohnrecht versteuern und wir nur die 30.000 € Restbetrag.
Hat das von euch schonmal jemand gehört oder gelesen?
Dazu habe ich nirgends im Internet was gefunden...
Viele Grüße
Jenny
Wohnung mit Wohnrecht geerbt - Erbschaftssteuer?
Von wem war die Wohnung?
Vom Onkel der TE.
Ich bin kein Anwalt, aber als wir damals das Haus meiner Großmutter gekauft haben, hatten wir ihr auch ein lebenslanges Wohnrecht eintragen lassen. Das wurde unter "dauernde lasten" oder so ähnlich eingetragen und hat auch den Wert der Immobilie gemindert.
Insofern kann ich glauben, dass es so ist.
Weiterhin hat die Dame mit Wohnrecht tatsächlich diesen Wert als "Guthaben" daher ist auch das sinnig.
Ich kann Dir mittlerweile nicht mehr folgen. Im letzten Posting hat doch die Lebensgefährtin geerbt. Du hast doch geschrieben, NACH ihrem Tod, bekommt ihr die Wohnung.
Ich kann Dir nur ernsthaft raten, die Fragerei im Netz zu lassen. Du teilst nicht die wichtigen und richtigen Fakten mit, verdrehst den Inhalt und darauf könnten Laien nicht mal richtig antworten, selbst wenn alles richtig wiedergegeben wäre.
Ein Wohnrecht mindert sehr wohl den Wert einer Immobilie. Mein Vorschlag wäre, du vertraust diesem Anwalt oder gehst nochmal zu einem Fachanwalt für Erbrecht. Bei dem machst du einen Termin für eine Erstberatung. Diese kostet Dich maximal 190 EUR plus USt
Dankeschön!
Du hast ja Recht. Die ganze Sache beschäftigt mich/uns sehr. Habe dazu auch parallel einen Thread in Familienleben. Wir haben den Anwalt schon engagiert und werden sehen was rauskommt. Danke das du geschrieben hast, dass das Wohnrecht den Wert der Immobilie mindert. Der Anwalt verdient an uns sein Geld und ich sollte ihm schon vertrauen aber das ist für mich halt auch alles neu.
Im ErbStG samt BewG, AO und auch noch im BGB wirst du fündig werden. Dann lädst du die Formulare beim Finanzamt runter. Vielmehr Internet brauchst du nicht. Denn sonst musst du prüfen, ob es im Internet richtig wiedergegeben wird, das aktuelle Steuerrecht angewendet wird etc.
Steuerberater, insb. der Fachberater, erstellen regelmäßig solche Erbschaftssteuererklärungen. Sie sollten neben den anzuwendenden Gesetzen auch die Rechtsprechung kennen.
Es lohnt sich. Das Finanzamt soll nicht zu viel kassieren.