Elternzeit nach dem 3. Geburtstag

Hallo,

ich möchte gerne nochmal Elternzeit nehmen.

Mein Sohn ist 2017, also nach dem 1.7.15 geboren.

Ich habe leider vor seinem 3. Geburtstag keinen auf Übertragung der Elternzeit nach den 3. Geburtstag gestellt.

Jetzt habe ich mich eingelesen und erfahren, dass bei Kindern, die nach dem 1.7.15 geboren wurden die erneute Elternzeit nur mit einer 13 Wochen Frist angemeldet werden muss.
Mein AG hat mir allerdings 2017 ein Infoblatt gegeben, dass die eine max. Elternzeit von 12 Monaten nach dem 3. nur mit Zustimmung des AG bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres genommen werden kann.
Den Antrag habe ich bisher (also auch nicht vor dem 3. Geburtstag) gestellt. Wenn mein AG mir so ein Infoblatt aushändigt gilt dann die Regelung für nach dem 1.7.15 geborene Kinder nicht, dass die Elternzeit nur mit der Frist angemeldet werden muss?
Muss ich hoffen, dass der AG zustimmt oder kann ich einfach anmelden?
Weiß jemand, ob die gesetzliche Regelung Vorrang hat oder das Schreiben meines AG (also Abweichung zum BEEG)? Ggf. sogar mit Quelle? 😇
Ich habe noch einen Sohn, der vor dem 1.7.15 geboren wurde, aber erst 6 Jahre ist. Für ihn könnte ich auch versuchen einen Antrag auf Übertragung zu stellen. Für vor dem Datum geborene Kinder gibt es ja keine Frist zur Anmeldung der Übertragung. Aber auch hier bin ich ja auf die Zustimmung angewiesen. Und ich bezweifle sie zu bekommen... 🥺

Vllt. kennt sich ja jemand aus 🤗

LG

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Die gesetzliche Regelung kann durch den AG nicht ausgehobelt werden. Es gilt das, was im BEEG steht.