Steuer für Geburtsjahr des Kindes

Hallo miteinander,

dieses Jahr wird wohl das letzte Jahr sein in dem ich die Steuererklärung selber machen werde. Aber da kam mir schon die Frage auf:

Dieses Jahr im Juni haben wir unser erstes Kind bekommen. Wir sind unverheiratet also beide klasse 1 mit 0,5 Kind.

Ich bekomme das Kindergeld.
Mein Verlobter war nur 2 Monate in Elternzeit und hat Elterngeld bekommen und seit Anschluss zum Mutterschutz bin ich auch in Elternzeit mit Elterngeldbezug.

Jetzt hab ich wie für die Jahre davor schön alles in mein steuerprogramm eingegeben auch die lohnersatzleistungen und muschu-Geld etc. ...
Kann es wirklich sein dass ich mit einer hohen Steuerrückerstattung rechnen kann ? Und kann es sein dass sowohl mein Partner als auch ich mit einer hohen Steuerrückerstattung rechnen können ?
Erzählt mir mal von eurer Erfahrung.

(Falls es hilft wir verdienen durchschnittlich).

Liebe Grüße :)

Höhe Rückerstattung

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Hallo,

In welchem Monat ist denn dein Kind geboren?
Es kann schon sein.... wenn du viel ab zusetzen hast....

Ich habe immer eine Erstattung bekommen.... außer letztes Jahr mit 3/5....

Lg

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Hallo das Kind kam Mitte Juni :) also ich hab kaum was abzusetzen weil ich im BV war. Komme nicht über die 1000 Euro.
Mein Verlobter hat aber Werbungskosten von fast 2000 Euro. Laut meiner Rechnung sollen wir aber beide über 1k raus kriegen das glaub ich aber bei bestem Willen nicht 🤣

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Das ist jetzt nicht böse gemeint, aber der Einsatz einer Umfrage zu dieser Frage ist irgendwie sinnbefreit.

Aber um zu Deiner Frage zu kommen: Klar kann das sein. Ihr werdet nicht gemeinsam veranlagt und durch das Elterngeld hat jeder von Euch zuviel Steuern gezahlt. Jeder Steuerabzug auf der monatlichen Gehaltsabrechnung beruht auf den Annahme, dass das dort ausgewiesene Bruttogehalt 1/12 des Jahresgehalts ist. Aus dem Jahresgehalt ergibt sich die Steuerstufe.
Durch das Elterngeld (das nicht versteuert wird) habt ihr aber weniger Jahreseinkommen aus nichtselbstständiger Arbeit und deshalb werdet ihr in der 'Endabrechnung' - der Einkommensteuererklärung - mit einer niedrigeren Steuerstufe veranlagt. Ergo gibt es Geld zurück.

Grüsse
BiDi

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Leider nicht korrekt, da Elterngeld steuerprogressiv wirkt.

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Doch korrekt, weil das Elterngeld in jedem Fall niedriger ist als das Bruttogehalt. Somit sind auf das Bruttogehalt zuviel Steuern gezahlt worden. Bei getrennter Veranlagung und ohne weitere Einkommen haut das hin.

Grüsse
BiDi

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Durchschnittlich ist auch alles oder nichts...

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Es gibt schon ungefähr eine Richtung was ein deutsches Durchschnittsgehalt ist :)

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Ist bei uns ähnlich, sind allerdings verheiratet, ich in 3, mein Mann (Elternzeit) in 5. Obwohl bei ihm vor der Elternzeit auch noch Kurzarbeitergeld hinzu kam, bekommen wir wohl vierstellig zurück.

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Nachtrag, selbst die Steuersoftware hat zu mir gesagt, ich soll die Daten von der Lohnbescheinigung nochmal prüfen, da rechnerisch die gezahlte Lohnsteuer in Relation zum Gehalt viel zu hoch ist. 😂

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Das hat mir mein Programm auch gesagt sonst hab ich immer alles auf den Cent genau rausgekriegt 😄😄 das hat mich nämlich so verunsichert 😬