Lohnnachweis Minijob

Hallo.
Ich habe in Kurzarbeit gekündigt und innerhalb der 1 monatigen Kündigungsfrist einen Nebenjob (450€ ) angenommen. Mit Tag der Kündigung bin ich doch aus dem Kurzarbeitergeld raus und bekomme für den letzten Monat vollen Lohn- seh ich das richtig? Mein AG verlangt nun einen Lohnnachweis des Nebenjobs mit der Begründung, dass dieser Lohn auf das KA Geld angerechnet wird. Ich habe die Kündigung am 5.1.abgegeben und am 15.1.den Nebenjob angetreten. Da bin ich doch nicht verpflichtet, einen Lohnnachweis vorzulegen oder?
LG und danke für Aufklärung falls sich jemand auskennt;)

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Also eines ist sicher:
Mit der Abgabe der Kündigung erhältst du kein Kurzarbeitergeld mehr. Wärst du gekündigt worden, hättest du Anspruch auf vollen Lohn gehabt. Bei einer eigenen Kündigung ist das nicht ganz klar. Schau in den Tarifvertrag, vielleicht gibt es eine Regelung. Ansonsten eben Anwalt.

https://www.arqis.com/kuendigung-waehrend-kurzarbeit-wie-hoch-ist-der-lohnanspruch-waehrend-der-kuendigungsfrist/

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Der Minijob wird ohnehin nicht angerechnet. Da ist dein Arbeitgeber falsch informiert.

Corona-Krise: Ausnahmen beim Hinzuverdienst aus einem Minijob
Ende Mai 2020 ist das Sozialschutz-Paket II in Kraft getreten. Beim möglichen Hinzuverdienst wurde die Beschränkung auf systemrelevante Berufe aufgehoben. Kurzarbeiter können jetzt einen neuen Minijob in allen Berufen aufnehmen. Der Verdienst aus einem 450-EUR-Minijob wird nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Diese Regelung galt zunächst bis zum 31. Dezember 2020 und wurde nun bis 31. Dezember 2021 verlängert.