Elternzeit verlängerung

Hallo
Und zwar bin ich verheiratet und mein Mann geht Arbeiten und ich habe die Frage
Ich bin derzeit 1 jahr im Elternzeit und habe nur 1 jahr beantragt und würde im August erst wieder anfangen zu arbeiten nur würde ich jetzt gerne meinen Elternzeit verlängern auf ein weiteres jahr und würde gerne wissen wie es finanziell dann aussieht wo bekomm ich danach das geld?
Und wo muss ich antrag stellen?

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Welches Geld meinst du?

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Also ich habe 1 jahr elternzeit beantragt und bekommen derzeit vom elterngeldstelle meinen Geld nur bis august und nun möchte ich ein weiteres jahr verlängern und weiß nicht wo ich danach meinen geld bekommen werde

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Elterngeld gibt es halt nur für ein Jahr. Alternativ kann man Elterngeld plus beantragen. Dann bekommt man maximal 22 Monate Geld, aber dafür auch nur die Hälfte pro Monat. Also unterm Strich ist es gleich viel Geld.
Du bekommst also für ein zweites Jahr Elternzeit kein Geld mehr und musst von Rücklagen leben oder arbeiten gehen.

Der Verlängerung deiner Elternzeit muss dein AG übrigens zustimmen, einen gesetzlichen Anspruch darauf hast du nicht, da du dich für die ersten zwei Jahre verbindlich erklären musst.

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Das Gehalt von deinem Mann ist dann euer Einkommen

Elterngeld gibt es nicht mehr wenn du dich für 12 Monate Basis EG entschieden hast.
Erstmal musst du deinen AG bitten zu verlängern, da kann er nämlich ablehnen in deinem Fall.

Ob ihr Sozialleistungen bekommen könntet hängt vom Gehalt des Mannes ab. Aber du kannst ja auch arbeiten, wenn das Gehalt nicht reicht

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Was für Geld meinst du denn?
Du bekommst Kindergeld. Das sollte schon längst beantragt sein.
Sonst arbeitet dein Mann, das ist euer Einkommen. Verdient er für euch zu wenig gibt's vielleicht Unterstützung vom Amt.
Sonst gilt leider: Elternzeit muss man sich leisten können

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Gibt kein Geld mehr, dein Mann ist für euch verantwortlich.

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https://www.zmk-aktuell.de/management/praxisfuehrung/story/auch-bei-vorzeitiger-beendigung-der-elternzeit-bleibt-restelternzeit-zunaechst-bestehen__285.html

Das ist juristisch schon geklärt.

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Das BEEG wurde 2015 novelliert. Von daher wäre ich mit einem Artikel aus dem Jahre 2010 vorsichtig. Z.b. ist die vorzeitige Beendigung zur Inanspruchnahme der Mutterschutzfristen nicht mehr zustimmungsbedürftig.

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Wenn es blöd kommt, verliert die TE die Elternzeit, die sie beantragt hat, aber nicht das dritte Elternjahr.

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Verlängern geht nur mit Zustimmung des AG, ansonsten musst du am 1 Geburtstag wieder arbeiten.
Geld gibt es außer Kindergeld, keins mehr.