Gehalt im Mutterschutz

Guten Morgen,

ich versuche, mich kurz zu halten... Ich bin derzeit noch in Elternzeit bis April, überlege aber um ein Jahr zu verlängern (hatte 2 Jahre angemeldet, das sollte also funktionieren). Ich arbeite in teilzeit 30h, könnte das auch ohne Elternzeit problemlos fortführen, Chef würde zustimmen.

Wenn ich aber nun erneut schwanger werden sollte, kann ich ja die Elternzeit zum Beginn des Mutterschutz beenden, so dass ich dann den Zuschuss auf Basis des alten Vertrags mit 40h erhalte.

Meine Frage: ich habe eine ordentliche Gehaltserhöhung bekommen, als ich wieder in Teilzeit angefangen habe. Auf welchem Gehalt würde dann der Mutterschaftszuschuss basieren? Auf dem von vor dem ersten Mutterschutz oder auf dem jetzigen Gehalt auf 40h hochgerechnet?

Viele Grüße
Käferle

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Wie ist es denn vertraglich festgehalten? Wenn du nach der Elternzeit wieder normal auf 100% anfangen würdest, wäre dein Vollzeitgehalt dann auch um die Gehaltserhöhung höher?

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Da ist leider vertraglich gar nichts festgehalten. Mein Chef hat gesagt ich bekomme ab sofort so und so viel Geld bezogen auf 40, also während der teilzeit eben anteilig...