Frage elternzeit Vater

Hallo ihr lieben

Bei meiner letzten Frage habt ihr mir super weitergeholfen und deswegen versuche ich es nochmal

Mein Mann und ich ziehen es jetzt doch in Erwägung das er zwei Monate EZ nimmt.
Allerdings frage ich mich wie das mit der Frist der 7 Wochen geregelt ist. Er muss den Antrag ja 7 Wochen vor Beginn angeben aber wir wissen ja nicht wann das Baby nun geboren wird. Muss man den Antrag dann 7 Wochen vor dem Et abgeben oder wie ist das geregelt?
Und wenn er dann für April und November diesen Jahres EZ nehmen würde, wie wäre es dann mit dem Elterngeldabtrag ? Der kann ja erst nach der Geburt abgegeben werden also wenn der Mann schon in EZ ist
Wir müssten dann quasi das elterngeld für diesen ersten Lebensmonat vorstrecken richtig? Denn das wird dann ja sicherlich rückwirkend ausgezahlt.

Beim letzten mal bin nur ich für 1 Jahr in elternzeit gegangen da war das mit dem Antrag echt easy. Jetzt wird es dann doch schon ein bisschen komplizierter 🙈

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Ja genau.
7-8 Wochen vor ET Elternzeit anmelden.
Nach der Geburt dann Elterngeld beantragen.

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Wenn der April der erste Lebensmonat des Kindes ist, dann ja, 7 Wochen vor ET. Und Achtung: Elterngeld wird nicht in Kalendermonaten sondern in Lebensmonate gezahlt! Also wenn das Kind zb. Am 06.04. geboren wird, dann sollte dein Mann Elternzeit und Elterngeld vom 06.04.-05.05. Und von 06.11.-05.12. beantragen.

Und ja, das Elterngeld für den ersten Lebensmonat bekommt ihr dann rückwirkend, sobald der Antrag bewilligt ist.

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Danke für deine Antwort, aber wenn das Baby jetzt zb. 2 Wochen früher kommt eie sieht es denn dann aus wenn die elternzeit erst für 2 Wochen später beantragt wurde ?
Kann der Chef dann nicht darauf bestehen, dass die elternzeit auch erst ab dann gilt und nicht mit dem Geburtstag des Kindes ?

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Nein, das ist dann eine Ausnahme. Offiziell könnt ihr ja bisher nur nach dem ET gehen. Und dann halt nicht zu einem konkreten Datum anmelden, sondern "1 Monat ab Geburt und 11. Lebensmonat (oder welcher es auch ist)"