Hallo alle,
vielleicht kennt sich ja jemand aus und kann mir weiterhelfen.
Wir erwarten im Oktober unser Kind und ich bin aktuell als SHK in geringfügiger Beschäftigung angestellt. Da ich familienversichert bin stehen mir keine Mutterschaftsleistungen der Krankenkasse zu, sondern nur die einmaligen 210€ vom Bundesversicherungsamt, soweit bin ich schon informiert.
Ich habe jetzt Informationen dazu gefunden, dass ein Arbeitgeberzuschuss ab 390€ Nettoverdienst/Monat gezahlt wird. Auf welcher Basis werden die 390€ berechnet? Auf Grundlage der letzten 3 Monate oder der letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz? Bei 3 Monaten wäre ich nämlich über den 390€, bei 12 Monaten nicht.
Jetzt aber die wichtigere Frage. Ohne Mutterschaftsleistungen kann ja vom 1. Lebensmonat des Kindes an Elterngeld Plus bezogen werden. Gilt das auch trotz der 210€ und evtl. Arbeitgeberzuschuss oder muss ich wegen einem der beiden Sachen (oder beidem) für die ersten beiden Monate dann das Basiselterngeld beziehen?
Und als Letztes: Gibt es eine Formel, mit der man im Elterngeld Plus berechnen kann, wie viel man hinzuverdienen kann, ohne dass das Elterngeld gekürzt wird, wenn man über dem Mindestsatz liegt? Die Rechner im Internet kommen leider auf unterschiedliche Ergebnisse bei den gleichen Zahlen.
Liebe Grüße
Sophie
Minijob vor Geburt, Elterngeld, Mutterschaftsleistungen
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„ Die Rechner im Internet kommen leider auf unterschiedliche Ergebnisse bei den gleichen Zahlen.“
Nimm den offiziellen vom Ministerium, damit bist du auf der sicheren Seite
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Ich hab diese Woche erst meinen Elterngeld bescheid bekommen,
Ich bekomme ca 370€ Basiselterngeld.
Mein Arbeitgeber hat mir im Mutterschutz den Arbeitgeberanteil bezahlt und das wurde auf die ersten zwei Monate angerechnet.
Ich hab allerdings auch jeden Monat meine 450€ bekommen.