Am 4.1.21 wurde ich von meiner Frauenärztin ins BV geschickt. Habe es auch am selben Tag meinem Chef gebracht und mit ihm ein persönliches Gespräch geführt. Er wollte wegen dem BV das wir einen aufhebungsvertrag machen. Das habe ich aber abgelehnt. Ich habe ihm erklärt das er mir trotzdem mein Gehalt weiter zahlen muss und er es sich von der KK wiederholen kann. (Das war ihm angeblich nicht bekannt)Jetzt habe ich mein Gehalt noch nicht erhalten. Ich werde ihn heute Nachmittag einmal anrufen. Hab aber echt bisschen bammel vor dem Telefonat, weil ich mich schnell unterbuttern lasse. Habt ihr Vorschläge wie ich am besten auf das Telefonat vorbereiten kann?
BV aber kein Gehalt
Ich würde nicht anrufen sondern wo etwas nur schriftlich machen und gleich eine Frist setzen, bis zu der du das Geld erwartest.
Keine neue Frist, das Geld ist bereits überfällig.
Im Gespräch die Sachlage (Geld fehlt, steht dir zu) und Deine Erwartung an ihn erklären. Ruhig bleiben und keine spontanen Zugeständnisse machen. Im Zweifel sagen, dass Du (besser er, mit mündlicher Frist) es erst prüfen musst und spontan dazu nichts sagen kannst. Er hatte Zeit es zu prüfen.
Du kannst nicht wissen, dass er gesetzliche Vorgaben anders auslegt und sich nicht daran halten will. Hätte er Dir vorzeitig sagen können.
Zeichnet sich ab, dass es nichts wird besser früher als später alles schriftlich und mit Hilfe machen.
Hallo
warum hast du Angst.
Du sagst einfach dein Gehalt ist nicht da und fragst warum
Ich habe mit meinem Chef gesprochen und er ist der Meinung, solange er die Erstattung der KK nicht erhalten hat kann er mir mein Gehalt nicht bezahlen. Ich soll beim Steuerbüro nachfragen ob die alles weitergeleitet haben und bei der Kasse nachfragen wann er das Geld bekommt. Ich hab ihn darauf hingewiesen das ich mein Gehalt ganz normal weiter bekommen muss und er sich selber darum kümmern muss wie es mit der Erstattung läuft. Ist alles ziemlich schwierig, da mein Chef nicht mehr der üngste ist und wir eigentlich immer ein sehr gutes Arbeitnehmer und Arbeitgeber Verhältnis hatten. Ich bin einfach nur enttäuscht wie das jetzt alles läuft. Ich warte jetzt noch bis Freitag und wenn sich bis dahin nichts tut werde ich mir wohl Hilfe holen
Hallo,
Ruf beim Steuerbüro an. Bei der Krankenkasse wirst Du keine Auskunft bekommen. Es ist normalerweise so das Dein Gehalt im ganz normalen Gehaltslauf der Firma mit ausgezahlt wird. Nach der erfolgten Arbeitgebermeldung an die Krankenkasse bekommt er Dein Gehalt dann von dort erstattet. Das kann aber dauern. Dein Gehalt deswegen zurück halten darf er nicht. Das weiß der Steuerberater auch. Wenn Dein Chef sich weiter quer stellt würde ich mit einem Anwalt drohen.
LG
Sunny
Mein Chef hat mittlerweile mein Gehalt überwiesen. Habe nochmal mit dem Steuerbüro telefoniert und die haben ihm auch klar gemacht das er mir das Gehalt ganz normal weiter zahlen muss. Die Erstattung bekommt er dann später
Hallo,
Vielleicht ist er wirklich nur überfordert.
Ich würde seiner Bitte folgen und beim Steuerbüro und der Krankenkasse nach fragen, ggf. geht dann alles kurz und unkompliziert. Zu dem wollte ich selber wissen woran es hängt und falls du nach der Elternzeit zurück möchtest ist das Arbeitsverhältnis nicht belastet.
Ich habe beim Steuerbürger nachgefragt, aber da konnte man mir spontan keine Antwort geben. Ich werde in den nächsten Tagen zurück gerufen. Bei der Kasse hab ich dann auch einmal nachgefragt. Da ist noch nichts eingegangen. Also wenn ich Pech habe werde ich noch einige Zeit auf mein Geld warten müssen. Ich werde nach der Elternzeit wohl nicht zurück gehen, denn bis dahin wird mein chef warscheinlich nicht mehr arbeiten.
Leider hast Du Dir jetzt Aufgaben aufdrücken lassen statt die Firma in Zugzwang zu bringen.
Bitte doch das Steuerbüro es dem Chef kurzfristig beizubringen. Ruf nochmal an, verlange dort den Vorgesetzten. Springen sie drauf an, direkt eine Frist nennen zu der Du es ohne Geldeingang eskalieren wirst.
Ansonsten mit Hilfe in die Schriftform wechseln.
Ich würde ein Schreiben mit Fristsetzung schicken, ist die Frist verstrichen würde ich Lohnklage einreichen beim Arbeitsgericht.