Hallo ihr Lieben,
vielleicht ist das eine doofe Frage, aber ich steige bei diesem Thema nicht ganz durch:
Vorab, es ist mein erstes Kind und der errechnete Geburtstermin ist der 28.04.2021 und anschließend möchte ich für ein Jahr in Elternzeit gehen.
Nun stelle ich mir die Frage, ob die Elternzeit nach den 8 Wochen Mutterschutz beginnt, d.h. am 24.06.2021 oder ob die 8 Wochen Mutterschutz mit auf die Elternzeit angerechnet werden.
Muss ich im April 2022 oder im Juni 2022 meine Arbeit wieder aufnehmen?
Danke für euere Erfahrungen
Mutterschutz und Elternzeit?
1
Der Mutterschutz nach Geburt zählt zur Elternzeit (und auch als elterngeldmonat), wenn du also nur ein Jahr Elternzeit nimmst musst du theoretisch genau am 1. Geburtstag deines Kindes wieder arbeiten.
2
Dankesehr 😊
3
Nur als Nebeninfo:
Falls du nach dem einen Jahr nicht Vollzeit, sondern Teilzeit (<=30 Stunden) arbeiten gehen möchtest, solltest du vorher schauen, ob du nicht direkt zwei Jahre Elternzeit beantragen möchtest.
Jetzt geht das nämlich noch ohne Genehmigung des AG bei einer Verlängerung nach einem Jahr nur mit Genehmigung des AG.
Grüße Isa