Ich überlege gerade wie ich es mit der Anmeldung der Elternzeit mache. Ich werde mir das Elterngeld auf jeden Fall 1 Jahr lang auszahlen lassen. Zuhause bleiben möchte ich 1,5 Jahre, sodass ich zum September die Eingewöhnung in der Krippe mache.
Wo ist der Unterschied ob ich Elternzeit für 1,5 Jahre nehme und dann Teilzeit arbeite oder ob ich 2 Jahre Elternzeit nehme und trotzdem nach 1,5 Jahren wieder in Teilzeit anfange?
Macht das in irgendeiner Art einen Unterschied?
Sorry ich blicke da nicht ganz durch, vlt kann jemand helfen
Danke und viele Grüße
Wo ist der Unterschied...(Elternzeit Frage)
Hi.
Für den Arbeitgeber ist es einfacher, wenn er dich fest aus- bzw. dann wieder einplanen kann. Wenn du 2 Jahre EZ einreichst und dann aber nach 1,5 Jahren wieder anfangen willst, ist es für z.B. eine Schwangerschaftsvertretung schwierig. Evtl. kann dein AG das dann sogar ablehnen. Dann lieber nur 1 Jahr einreichen und um ein halbes Jahr verlängern. Das wäre AG-freundlicher. Zumindest für seine Planung. 😊👍🏼
Aber wenn ich nur ein Jahr einreichen und dann verlängern will kann mein AG Nein sagen oder? Dann hätte ich ein richtiges Problem
Genau! Lieber etwas länger einplanen, als zu wenig nehmen. Wenn du verlängern möchtest, kann dein Arbeitgeber das ablehnen
Hallo, also du hast 3 Jahre Anspruch auf Elternzeit. Elterngeld ist ein davon unabhängig - nur Einkommen darfst du halt nicht haben, weil.das sonst verrechnet wird.
Ich würde dir - falls es möglich ist, dass du innerhalb dieser 3 Jahre ein weiteres Kind erwartest empfehlen in Elternzeit zu bleiben und dann "Teilzeit in der Eltern-Zeit" zu arbeiten.
Das macht für dich finanziell keinen Unterschied, aber falls du innerhalb der 3 Jahre Elternzeit wieder in den Mutterschutz kommst, bekommst du dann wieder Vollzeitgehalt für die 14 Wochen Mutterschutz - und das ist ein warmer Geldregen :)
Andernfalls kannst du dir die Elternzeit aufsparen und beispielsweise nehmen, wenn dein Kind in die Schule kommt. Glaube bis 7 Jahre kann man die nehmen.
Liebe Grüße!!!
Aha! Super, danke für den Tipp. Ein weiteres ist nicht geplant aber man weiß ja nie
Danke für den Hinweis
Ich bin ja grundsätzlich sehr dafür, auch die Rechte und Belange des Arbeitgebers im Blick zu behalten, aber da Du Dich mit Elternteilzeit deutlich besser stellst, als mit Teilzeit, würde ich zu zwei Jahren Elternzeit raten, und dann kannst Du immer noch zu einem passenden Zeitpunkt mit Teilzeit wieder einsteigen. Für die Elternzeitvertretung ist das ggf doof, weil das mal ein echter Befristungsgrund ist, aber deshalb musst Du ja nicht auf Deine Vorteile verzichten.
Hallo
Wenn du dich festlegst nach 1,5 Jahren wieder in Teilzeit arbeiten zu gehen legst du deine Vollzeitstelle auf eine befristeter teilzeitstelle mit dem Arbeitgeber fest ..das geht glaub ich maximal für 5 Jahre danach verfällt dein Anspruch auf deine vollzeitstelle ...
Wenn du 2 Jahre Elternzeit nimmst ..kannst du in der Zeit bis zu 32 Stunden Teilzeit arbeiten ..danach kannst du deine vollzeitstelle antreten oder auf Teilzeit reduzieren ..
Die Elternzeit kannst du verkürzen ..durch triftige Gründe ...
Wenn du 1 Jahr Elternzeit nimmst ..kannst du nur mit Zustimmung des Arbeitgebers verlängern ..viele machen dass ..kann aber sein ..dass er nein sagt und dann müsstest du deine Vollzeitstelle antreten oder. deine Stelle reduzieren ..
Auf Teilzeit arbeiten in der Elternzeit kannst du deinen Arbeitgeber zwingen...unter bestimmten Aspekten ...
Ich weiß auch noch nicht was ich mache ...weil das Personalamt auch sagt verlängern ist kein Problem ...bin mir da aber nicht so sicher ..
Du kannst ja auch 1,5 Jahre anmelden ..und dann sehen ob sie verlängern oder nicht ..
Lg Jassi
Weiß jemand wie das ist wenn man das Elterngeld dann auch auf 1.5 Jahre ausbezahlt haben möchte? Oder gehen nur ganze Jahre? Also 1 oder 2?
Soweit ich informiert bin immer nur ein oder 2 Jahre! Ich möchte auch elterngeld für 1,5 Jahre daher nehme ich es für ein Jahr und lege mir in der Zeit monatlich was zur Seite für das halbe Jahr , das ist dann ja das Gleiche
Man kann das Elterngeld aufteilen, wie man möchte. Man ist nicht an ganze Jahre gebunden 😉
Hi,
es gibt tatsächlich einen sehr wichtigen Unterschied!
Während du in Elternzeit bist, darfst du bis zu 30 Stunden arbeiten. Dein normaler Vertrag bleibt aber unberührt.
Wenn du die Elternzeit beendest und Teilzeit arbeitest, muss dein Vertrag angepasst werden. Wenn du später dann doch wieder auf Vollzeit aufstocken möchtest, kann das dein AG aus betrieblichen Gründen ganz einfach verweigern.
Daher würde ich immer den längeren Zeitraum angeben. Du kannst auch gleich in deinem Antrag reinschreiben, dass du nach 1,5 Jahre planst wieder in Teilzeit einzusteigen. So ist der AG mindestens vorgewarnt.
Ich arbeite in einer Personalabteilung habe daher täglich mit solchen Fällen zu tun.
Ich würde dir empfehlen, zwei Jahre Elternzeit einzureichen, deinem AG aber mitzuteilen, dass du nach 1,5 Jahren "Teilzeit in Elternzeit" arbeiten möchtest. Das ist bis zu 30 Stunden (bzw. wenn dein Kind nach dem 01.09. geboren wird bis zu 32 Stunden) möglich.
So behältst du - anders als wenn du "normal" in Teilzeit gehst (also nicht TZ in EZ) - den Anspruch auf deine Vollzeitstelle. Andernfalls könnte passieren, dass die freien Stellenanteile vielleicht anderweitig besetzt werden.
Genau so isses! :)
Und zusätzlich noch ein kleiner Hinweis: Bei Teilzeit in Elternzeit hast du zusätzlich noch den Kündigungsschutz der Elternzeit. Gerade in der aktuellen Zeit je nach Branche wirklich nicht verkehrt...
Ich habe auch bisher nur Teilzeit gearbeitet, habe ich oben vergessen zu erwähnen. Dann ist es wohl egal wie ich es mache