Hallo ihr lieben ❤️
Mein Sohn ist 10 Monate ich bin in der 7+3 ssw
Ich hatte 1 Jahr elternzeit genommen was am 18.06 endet
Ich weiß nicht was ich jetzt machen soll ich habe gedacht das ich meine elternzeit bis der Mutterschutz Eintritt verlängern und dann halt nach Muttersxhutz wieder elternzeit nehmen für das zweite Kind ich weiß jetzt nur nicht wie das alles finanziell geregelt ist kennt sich da jemand aus ? Wäre das der richtige Weg oder was meint ihr ?
Nebenbei ich habe vorher Vollzeit gearbeitet bin MFA
Hilfe 🤔
Wenn dein AG einer Verlängerung der Elternzeit nicht zustimmt, wirst du am 19.06. deinen Vollzeitvertrag wieder antreten müssen oder um einen Teilzeitvertrag bitten müssen.
Das finanzielle verstehe ich nicht. Du hast Basiselterngeld beantragt? Dann gibt es danach nichts mehr. Du hast ja schon alles an Elterngeldanspruch dann aufgebraucht.
Wann ist der ET und wann soll der Mutterschutz beginnen? Hast Du noch Resturlaub? Für Dein weiteres Elterngeld wäre es besser am 18.06. wieder in Vollzeit arbeiten zu gehen. Viel Zeit wird da doch gar nicht bleiben, oder?
Du schreibst, dass dein Sohn 10 Monate alt ist. Hattest du 14 Monate Elternzeit genommen, dass du erst am 18.06.21 wieder abreiten gehst?
Oder habe ich was falsch verstanden?
Dein neues Elterngeld berechnet sich wieder aus den 12 Monaten vor der Geburt des nächsten Kindes. Dabei werden Monate ausgeklammert(übersprungen) in denen du Mutterschutzgeld oder Elterngeld (bis maximal 14 EG-Monate) beziehst.
Wenn du planst die Elternzeit zu verlängern (Bei einem Jahr EZ ist hier die Zustimmung des AG nötig) solltest du die letzten 2 Basis EG-Monate in 4 EG-Plus-Monate ändern, dasd geht aber nur wenn diese noch nicht begonnen haben!) damit diese 2 Monate dann (12.-14. EG-Monat) ausgeklammert werden können. Monate ohne Einkommen bis zum Monate des Beginns des neuen Mutterschutz zählen mit 0 in die Durchschnittsberechnung ein.
Daher ist relevant zu wissen wann genau das erste Kind geboren wurde, wie lange du dort im Mutterschutz nach der Geburt warst, bis wann du EG beziehst und wann der neue ET ist bzw der neue Mutterschutz beginnt.