Hallo zusammen,
Ich bin gerade etwas geschockt.
Mein Partner und ich sind beide geschieden. Er zahlt seiner Exfrau unterhalt für seine beiden Kinder nach der Düsseldorfer Tabelle. Nach Abzug des Unterhalts bleiben für ihn noch 200 Euro zum Leben trotz Vollzeitjob. Er zahlt noch Schulden ab und wohnt mietfrei bei seinem Vater, sonst müsste er wohl zum Amt. Die Kinder sind jedes 2. Wochenende, jeden Montag sowie in den Ferien bei uns.
Ich bin ebenfalls geschieden und lebe leider zur Zeit vom jobcenter. Mein ex bezahlt für unseren Sohn keinen unterhalt, da er zu wenig verdient.
Mein Partner und ich haben nun vor 5 Wochen ein gemeinsames Kind bekommen, Vaterschaft hat er anerkannt.
Nun verlangt das jobcenter, dass er für unser Kind unterhalt bezahlt, das Jugendamt sagt aber , dass er nicht unterhaltspflichtig ist weil wir eine Beziehung führen.
Wir leben nicht zusammen.
Wer hat recht ?
Lg annmarie
Unterhalt trotz intakter Beziehung?
Beide sozusagen. Das Jobcenter sieht zwei Wohnungen und dadurch schuldet er dir Unterhalt.
Das Jugendamt sieht euch als Paar und geht daher automatisch davon aus, dass er für sein Kind aufkommt.
Im Endeffekt muss er den Unterhalt für alle drei Kinder neu berechnen lassen, danach muss er bezahlen. Erst dann kannst du Leistungen beantragen. Kredite werden hierbei nicht berücksichtigt.
Verzichten kannst du auf seinen Unterhalt nicht.
Bevor die Allgemeinheit für euch aufkommt, ist der Kv in der Pflicht.
Er muss Unterhalt nach seinem Einkommen zahlen, aufgeteilt auf 3 Kinder.
In der Berechnung rauchst du zwar auf, aber ich denke, er wird nichtmal den Mindesunterhalt zahlen können für die Kinder.
Kredite zählen nicht.
Somit rechnet das Amt aus, was euch zusteht und zieht es von deinen Leistungen ab. Die Differenz wird ausgezahlt.
Selbst wenn ihr zusammen wohnen würdet, würde der Unterhalt, der eurem Kind zusteht, mit berrechnet
Ich weiss nicht, ob Deinen Partner das Amt retten würde. Schulden interessieren auch bei beim ALG2 Antrag niemand.
Grüsse
BiDi
Selbstverständlich muss er dir Unterhalt zahlen, wenn ihr nicht zusammen wohnt. Hat auch nichts mit Jugendamt etc. zu tun.
Zahlt er nichts wird dieser Betrag trotzdem von deinem ALG II- Satz abgezogen. Er sollte sein Einkommen offenlegen.
Der Mann kann noch nicht mal den Mindestunterhalt für die Kinder zahlen.
Das weiß ich, da ich es gelesen habe. Trotz allem muss er Auskunft erteilen.
Zudem muss die TE dann Unterhaltsvorschuss beantragen.
Falsch.
Grundsätzlich ist dein Partner natürlich unterhaltspflichtig, nur eben nicht zwingend barunterhaltspflichtig.
Unterhaltspflichtig sind Eltern immer ... beide Elternteile übrigens, egal ob verheiratet, geschieden, getrennt lebend,...
Der Selbstbehalt liegt bei 1160€ - da er keine Wohnkosten hat, könnte der Selbstbehalt eventuell nochmals gesenkt werden, wenn er nicht den Mindestunterhalt zahlt. Aber trotzdem erreicht das niemals nur 200€. Damit sollte eigentlich klar sein, dass dein Partner sich vollkommen überschuldet hat.
Was macht er eigentlich wenn sein Vater stirbt?
Ganz vergessen:
Das Amt (welches auch immer) wird deinem Partner nicht helfen.
Er verdient ja offensichtlich genug Geld um überhaupt Unterhalt zahlen zu können. Der Selbstbehalt sichert sein Existenzminimum. Das „Amt“ zahlt nicht Luxus, sondern nur das Existenzminimum. Bei deinem Partner ist das schon abgesichert.
Dass er fast sein gesamtes Existenzminimum für Kredite ausgibt, ist sein privates Problem. Eine Schuldnerberatung wäre vielleicht nicht so unangebracht. Vielleicht finden die noch eine Möglichkeit.