Frage zum Elterngeld bei 2. Kind und zum Arbeiten während der Elternzeit

Hallo zusammen,

Ich hätte da mal eine Frage zum Elterngeld beim 2. Kind und eine Frage zur Arbeitszeit während/nach der Elternzeit da ich da nicht ganz so durchblicke.

Also folgende Situation:
Ich hatte bisher immer Vollzeit 40h gearbeitet und habe im August 2020 unser 1. Kind bekommen. Ich bekomme Basiselterngeld für 12 Monate (sind ca. 1.300€ Monatlich) und habe 2 Jahre Elternzeit eingereicht (bekomme im 2. Jahr also kein Geld mehr).
So, nun ist der Plan, dass ich ab Mitte September 2021 wieder arbeiten gehe für 24h.

Meine 1. Frage wäre: da ich ja dann während meinem 2. Jahr Elternzeit nun 24h wieder arbeite, wie sieht das dann aus wenn die Elternzeit vorbei ist ? Kann ich dann auch weiter 24h arbeiten oder muss ich zwangsläufig wieder auf 40h weil die Elternzeit vorbei ist ?

Meine 2. Frage ist: wir würden gerne im Sommer 2022 fürs 2. Kind üben. Wenn das so flott geht, wie bei unserem 1. Kind würde ich im Frühling 2023 wieder in Elternzeit gehen. Welche Monate werden dann für das 2. Elterngeld genommen ? Die Monate in denen ich vor dem ersten Kind Vollzeit gearbeitet habe oder die Monate die ich während der Elternzeit und danach 24h gearbeitet habe ?
Bei dem zweiten Fall bekomme ich dann ja weniger als die 1300€ die ich bisher bekomme oder ?

Danke vorab und einen schönen Sonntag :)

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Wenn deine Elternzeit im September 2022 beendet ist, kannst du diese entweder auf bis zu 3 Jahre verlängern und weiterhin in Teilzeit in Elternzeit arbeiten. Oder du änderst deinen Vollzeit-Vertrag auf einen Teilzeit-Vertrag. Oder du arbeitest wieder Vollzeit.

Solltest du innerhalb deiner Elternzeit wieder schwanger werden, solltest du deine Elternzeit zu einem Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes beenden, um das volle Mutteerschaftsgeld inkl. Arbeitgeberzuschuss zu bekommen.

Das neue Elterngeld berechnet sich wieder anhand des Verdienstes in den 12 Kalendermonaten vor dem neuen Mutterschutz. Die Lebensmonate 1-12 des älteren Kindes kannst du ausklammern, falls sie in diesen Zeitraum reinfallen sollten. Dann wird die entsprechende Anzahl an Monaten von vorm Mutterschutz des ersten Kindes geronnen.

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1.) Wenn die Elternzeit vorbei ist, lebt Dein alter Arbeitsvertrag mit 40h automatisch wieder auf. Allerdings kannst Du die Elternzeit um ein weiteres Jahr verlängern und bei den 24h bleiben. Oder Du beantragst Teilzeit nach dem TzBfG (Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge). Das ist aber nicht ganz so komfortabel wie Teilzeit in Elternzeit.

2.) Bei dem geplanten Altersabstand (das sind, wenn ich richtig rechne, ca. 34 Monate) gibt es keine Ausklammerungsmonate mehr. Das heisst das Elterngeld berechnet sich komplett aus dem Verdienst der letzten 12 Monate vor Mutterschutz für Kind 2. Ja, Du bekommst dann weniger als bei Kind 1.

Grüsse
BiDi